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Abmahn-Systemhaus Binary Services ist offline

7. September 2012, 15:38 Uhr | Nadine Kasszian
Wegen einer einstweiligen Verfügung ist die Homepage der Binary Services nicht mehr erreichbar, Screenshot: crn.de

Nach der Abmahnwelle durch das Systemhaus Binary Services bekommt das Unternehmen nun Gegenwind aus allen Richtungen zu spüren. Die abgemahnten formieren sich in Foren und Sozialen Netzen. Das gleichnamige Systemhaus Binary GmbH hat zudem eine einstweilige Verfügung wegen Verwechslungsgefahr veranlasst – Binary Services ist deshalb offline.

Wie Computer Reseller News bereits berichtete, sind viele IT-Fachhändler seit einigen Wochen Opfer einer Abahnwelle der Binary Services aus Regenstauf, die vertreten wird durch die Rechtsanwaltskanzlei HWK mit Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert. Spezialisierte Kanzleien berichten von einer Vielzahl von Fällen, die inzwischen bei ihnen eingegangen sind. Doch nun bläst sowohl Rechtsanwalt Kallert als auch den Geschäftsführern der Binary Services Florian B. und Marco H. aus allen Richtungen ein scharfer Wind entgegen.

Die namensähnliche Firma Binary GmbH & Co. KG aus Essen hat inzwischen eine einstweilige Verfügung erwirkt gegen die Binary Services (Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 37 O 110/12 vom 04.09.2012). Nachdem die Binary GmbH immer wieder mit dem Abmahn-Systemhaus verwechselt wurde, ohne etwas mit dem Unternehmen aus Regenstauf gemeinsam zu haben. »Meine Firma hat die Anwaltskanzlei Kümmerlein, Rechtsanwalt Nebel, beauftragt unsere Rechtsposition durchzusetzen. Wir haben unsererseits eine Abmahnung wegen Verwechslungsgefahr der Namen ausgesprochen und, nachdem zunächst keine Reaktion der Gegenseite erfolgte, einen einstweilige Verfügung gegen die Binary Services erwirkt, die am 4.9. in Kraft getreten ist. Die Binary Services GmbH darf deshalb nicht mehr mit diesem Namen im Markt auftreten«, erläutert Binary-Geschäftsführer Karsten Kümmerlein. Aus diesem Grund ist nun auch die Webseite www.binary-services.de offline.

Doch das ist nicht die einzige Klage gegen die Binary Services: Rechtsanwalt Dr. Hajo Rauschhofer (www.rechtsanwalt.de) hat für einen Abgemahnten beim Landgericht Wiesbaden unter dem Aktenzeichen 12 O 54/12 negative Feststellungsklage gegen die Binary Services GmbH erhoben. Ziel des Prozesses ist die gerichtliche Feststellung, dass die von der Binary Services GmbH erhobenen Unterlassungs- und Zahlungsansprüche nicht bestehen. Das Gericht hat den Streitwert im ersten Schritt auf 3.000,00 EUR festgesetzt.


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