Datenschutzverstoß wegen Schriftarten

Abmahnwelle wegen Google Fonts rollt

29. Juli 2022, 10:40 Uhr | Martin Fryba
Die dynamische Verwendung der Schriftarten Google Fonts auf Webseiten kann als DSGVO-Verstoß gewertet werden. Ein gefundenes Fressen für die Abmahnindustrie.
© AdobeStock/Monticellllo

Millionen deutscher Webseitenbetreiber geraten ins Visier dreister Privatpersonen und deren Abmahngehilfen. Google Fonts in einer speziellen Version zu nutzen, ist ein Risiko. „Jetzt erreicht das Ganze eine neue Dimension“, sagt ein Rechtsanwalt, der die Massenabmahn-Szene sehr gut kennt.

Was Christian Solmecke, Partner der Kölner Verbraucherkanzlei WBS, noch Anfang des Jahres befürchtete, ist nun eingetreten. Wieder rollt eine Abmahnwelle und wieder sind es die gleichen Strippenzieher, die sich freilich auf ihr gutes Recht berufen – und auf eine Gerichtsentscheidung.

Laut dem Landgericht (LG) München I kann die Verwendung von Google Fonts – und zwar in der dynamischen Einbindung dieser von Google kostenlos zur Verfügung gestellten Schriftarten - einen Datenschutzverstoß  nach DSGVO darstellen. Denn auch die dabei übertragene IP-Adresse sei ein sogenanntes „personenbezogenes Datum“, für dessen Verarbeitung es eine Rechtsgrundlage brauche, erläutert Solmecke das brisante Urteil. „Das Gericht war hier der Ansicht, es käme nur eine Einwilligung in Betracht, welche der Webseiten-Betreiber nicht eingeholt hatte“. Die Folge: Das LG verurteilte den Beklagten zur Unterlassung, Auskunft und zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 100 Euro zuzüglich Zinsen (Urt. v. 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20).

Zum technischen Hintergrund: Bei Google Fonts handelt es sich um ein interaktives Verzeichnis von diversen Schriftarten, das Webseitenbetreiber bei sich einbinden können. In einer Variante dieser Einbindung wird bei jedem Aufruf der Webseite eine Verbindung zu den Servern von Google aufgebaut, um die Schriftart zu laden und auszuspielen. Dabei wird, und das ist der springende Punkt,  die IP-Adresse des Webseitenbesuchers an Google übertragen.

Massenabmahnung rollt
Rund 18 Millionen Webseiten mit .de-Endung sind registriert. „Unzählige von ihnen nutzen Google Fonts“, so Solmecke, und wurden bereits wegen Verstoßes gegen die DSGVO abgemahnt. Allein in Solmeckes Kanzlei WBS in Köln hätten sich in den letzten Tagen über 1.000 Betroffene gemeldet.  „Wir gehen daher davon aus, dass die Dunkelziffer an aktuell versendeten Abmahnungen um ein Vielfaches höher sein und mehrere Zehntausend umfassen dürfte“, so der Rechtsanwalt. Das hat wohl System. Es geht um Massenabmahnungen.

Einer der Protagonisten laut Solmecke: Der Berliner Rechtsanwalt Philipp Brandt und seine Kanzlei brandt.legal. „Dieser hat mit seiner Vorgänger-Kanzlei Baumgarten Brandt jahrelang im Bereich Tauschbörsen-Abmahnungen agiert. Uns ist das Vorgehen sehr gut bekannt, da wir zahlreiche Mandanten in Tauschbörsen-Fällen gegen die Kanzlei und deren Mandaten vertreten. Bereits zuvor gab es vereinzelte Abmahnungen von Privatpersonen, doch jetzt erreicht das Ganze eine neue Dimension“, so Solmecke.

Klageandrohung, wenn nicht reagiert wird
Damit sich das Ganze für die Abmahner loht, kommt neben dem immateriellen Schadensersatz in Höhe von 100 Euro noch eine Gebühr der Kanzlei hinzu. Angeschriebene Webseitenbetreiben müssen innerhalb einer Frist reagieren, sollen zahlen, sonst droht die Kanzlei mit einer Klage. „Je mehr Webseitenbetreiber angeschrieben werden, desto lohnenswerter könnte sich dies für die Abmahnenden und ihre Rechtsvertreter gestalten“, so Solmecke zum Geschäftsmodell der angeblich für Recht und Ordnung eintretenden Klägerpartei.

Erste Hilfe
Als „erste Hilfe“ hat Solmeckes Kanzlei eine ausführliche Seite zu dem Thema ins Netz gestellt und bietet zwei kostenlose Schreiben an, die sich Betroffene herunterladen und an den oder die Abmahner versenden können.

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