OLG sieht Abo-Fallen als gewerbsmäßigen Betrug

Abo-Fallen-Urhebern drohen künftig Haftstrafen

12. Januar 2011, 11:48 Uhr | Lars Bube
Nach einigen goldenen Jahren könnte die Luft für Abo-Abzocken im Internet jetzt merklich dünner werden. (Bild: Fotolia.de)

Ein Beschluss des Oberlandesgerichtes Frankfurt könnte einen Richtungswechsel zu einer härteren Gangart gegen die Urheber von Abo-Fallen nach sich ziehen. Die Richter bewerteten ein entsprechendes Angebot als gewerbsmäßigen Betrug, womit den Verantwortlichen mindestens sechs Monate Haft drohen.

Nachdem sich Gesetzgeber und Ermittlungsbehörden in Sachen Abo-Fallen im Internet bisher nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben, könnte ein aktueller Beschluss (Az.: 1 Ws 29/09) am Oberlandesgericht Frankfurt jetzt eine Wende im Vorgehen gegen diverse Abzockmaschen bringen: Die Richter beschlossen im Rahmen eines Verfahrens, dass versteckte Preishinweise bei Angeboten als gewerbsmäßiger Betrug zu werten sind.

Somit drohen den Betreibern entsprechender Internetangebote bei einer Verurteilung künftig Haftstrafen von mindestens sechs Monaten. In den bisher vor Gericht gebrachten Fällen waren solche Verfahren meist ohne weitere Strafen oder Auflagen eingestellt worden, wenn die Betreiber nachweisen konnten, dass eine entsprechende Preisangabe vorhanden war – und sei es nur im berühmten Kleingedruckten versteckt.

Der 1. Strafsenat des OLG fällte im konkreten Fall zwar kein Urteil, äußerte sich jedoch deutlich, bevor das Verfahren zur Verhandlung zurück an das Landgericht Frankfurt überwiesen wurde. Dort hatten mehrere hundert offenbar geprellte Nutzer gegen zwei Betreiber von Webseiten geklagt, auf denen beispielsweise Routenplaner und Grußkarten vermeintlich kostenlos angeboten wurden. Bis zu rund 70 Euro sollten die Nutzer dann jedoch nach einmaliger Anmeldung bezahlen, um die jeweiligen Dienste für ein halbes Jahr nutzen zu dürfen. Wurde das Geld nicht überwiesen, hagelte es Mahnungen und Briefe vom Rechtsanwalt der Betreiber.


  1. Abo-Fallen-Urhebern drohen künftig Haftstrafen
  2. Verurteilung wahscheinlich

Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Matchmaker+