Urheberrecht und Harddisks

Ärger über Abgabe für Festplatten

16. Mai 2008, 15:49 Uhr | Joachim Gartz

Das neue Urheberrecht fordert jetzt von den Herstellern eine Pauschale auf Festplatten. Gestritten wird nur noch über die Höhe der Zwangsgebühr. Die betroffenen Hersteller und Distributoren üben scharfe Kritik.

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) fordert künftig auch eine Urheberabgabe auf Festplatten. Über die Höhe der Abgabe wird derzeit noch zwischen den Verbänden verhandelt. Betroffen sind Hersteller und Importeure sowie Händler, die Auskunft über die Herkunft ihrer Ware geben müssen.

Die Branche ist verärgert über die geplante Ausweitung der Urhebergebühren auf Festplatten, die zu erheblichen Belastungen führen wird.

Auch der Branchenverband Bitkom kritisiert die geplante Gebühr: Pauschalabgaben auf Geräte wie Computer, MP3-Player oder IT-Komponenten dürften keinesfalls ausgedehnt werden. Mithilfe von Techniken wie Digital-Rights-Management (DRM) seien andere Wege der individuellen Vergütung möglich.

Die ZPÜ fordert dagegen die betroffenen Unternehmen sogar dazu auf, Rücklagen zu bilden. »Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie gesetzlich verpflichtet sein können, Rückstellungen zu bilden«, so die ZPÜ in einem offenen Brief an die Hersteller.

Die Distributoren können die geplante Auflage ebenfalls nicht nachvollziehen und sehen die Gefahr eines wachsenden Graumarkts: »Eine Pauschalabgabe führt ganz klar zu einer innereuropäischen Wettbewerbsverzerrung«, so Björn Siewert vom Komponenten- Grossisten Siewert & Kau gegenüber Computer Reseller News.


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