Am Freitag ist soweit: Die Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika beginnt. Viele Arbeitnehmer in Deutschland wollen die Spiele von ihrem Arbeitsplatzrechner aus mitverfolgen. Allerdings sollten sich Beschäftigte zuvor darüber informieren, ob und in welchem Maße das arbeitsrechtlich zulässig ist.
Ein kleines Beispiel für einen »dummen« Termin bei der Fußball-WM in Südafrika ist das Vorrunden-Match Deutschland gegen Serbien. Anstoß ist an einem Freitag (18. Juni), und das um 13:30 Uhr. Viele Arbeitnehmer dürften zu diesem Zeitpunkt noch im Büro sitzen – nicht vor dem Fernseher zuhause.
Die Alternative: Das Deutschland-Spiel und andere interessante Begegnungen über das Internet am Arbeitsplatzrechner mitverfolgen. Nach einer Umfrage, die der High-Tech-Verband Bitkom durchführen ließ, wollen sich fast fünf Millionen Deutsche auf diese Weise über die Spiele und Ergebnisse informieren.
Jeder sechste berufstätige Fußball-Fan (17 Prozent) liest nach den Spielen online Tabellen und Berichte an seinem Arbeitsplatzrechner. An die 13 Prozent verfolgen die Spiele per Live-Ticker, 9 Prozent gar als Live-Video via Internet.
»Das ist eine Herausforderung für viele Arbeitgeber«, sagt Bitkom-Präsident Professor Dr. August-Wilhelm Scheer. Denn nicht jedes Unternehmen akzeptiert es, wenn Beschäftigte Betriebsrechner für private Zwecke nutzen.
Dies ist allerding kleinkariert. Denn laut einer anderen Studie des Bitkom sind zwei Drittel der Berufstätigen (67 Prozent) auch nach Büroschluss regelmäßig für Kunden, Kollegen oder Chefs per Internet oder Handy erreichbar. Wer das von seinen Mitarbeitern erwartet, kann wohl kaum die private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz kategorisch untersagen.
Umgekehrt verwenden 43 Prozent der Beschäftigten das Web während der Arbeit für private Zwecke, jeder vierte (25 Prozent) sogar täglich. »Sowohl Firmen als auch Arbeitnehmer können von einer gewissen Flexibilität im Umgang mit dem Web profitieren«, so Dr. Scheer.