IT-Recht: Online-Foren

BGH-Urteil: Anbieter von Internet-Foren haften für Einträge

16. November 2009, 8:00 Uhr | Bernd Reder
Der Bundesgerichtshof in Berlin hat entschieden, dass Betreiber von Online-Foren unzulässige Inhalte

Betreiber von Online-Foren müssen illegale Kopien von Texten, Bildern und Musik auf Verlangen löschen. Das hat der Bundegerichtshof entschieden. Allerdings müssen die Forenbetreiber nicht als »Cyberpolizisten« tätig werden.

Deutlich mehr Arbeit als bislang kommt auf die Betreiber von Internet-Foren zu. Sie haften nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) »in bestimmten Grenzen« für illegale Einträge ihrer Nutzer.

So müssen die Betreiber dafür sorgen, dass illegale Kopien von Texten, Bildern und Musik auf Verlangen von Rechtinhaber gelöscht werden. »Allerdings brauchen die Betreiber nicht systematisch nach Raubkopien oder anderen unzulässigen Inhalten zu fahnden«, erläutert Volker Smid, Mitglied des Präsidiums des High-Tech-Verbandes Bitkom und Vorsitzender der Geschäftsführung von Hewlett-Packard Deutschland.

»Es müssen auch keine Einträge vor der Veröffentlichung zensiert werden. Das würde ohnehin dem freiheitlichen Grundgedanken des Internets widersprechen«, so Smid weiter. Vielmehr müssen Betroffene auf den Anbieter einer Web-Seite zukommen.

Rechteinhaber muss Beiträge monieren

Der Rechteinhaber muss konkret mitteilen, welcher Beitrag ihn stört und worauf er seine Beschwerde stützt. Wenn ein Beitrag eindeutig unzulässig ist, ist der Forenbetreiber verpflichtet, ihn sofort zu löschen. In komplizierten Fällen darf er sich aber die nötige Zeit nehmen, um das Anliegen zu prüfen.

Wenn Foren-Anbieter auf solche Beschwerden nicht schnellstmöglich reagieren, riskieren sie Schadenersatz-Forderungen. Darüber hinaus rät der Bitkom den Betreibern, Fotos von Nutzern nicht mit einem Logo oder Wasserzeichen des Forums zu versehen. Auch sollten Beiträge der Nutzer nicht als redaktionelle Inhalte der Betreiber präsentiert werden. Dann droht eine Mitverantwortung bei Urheberrechtsverletzungen.

Die deutsche Rechtsprechung hat aus Sicht des Verbandes zu einer Ausdehnung der Prüfungspflichten geführt, die für Web-Seiten-Anbieter nicht mehr hinnehmbar ist und teils europäischem Recht widerspricht. »Die Bundesregierung sollte im Telemediengesetz noch deutlicher machen, wie weit die Haftung der Web-Anbieter gehen darf«, fordert Smid.

Dazu gibt es bereits eine Ankündigung im Koalitionsvertrag. Laut Bitkom liegen bereits aus der letzten Legislaturperiode konkrete Gesetzentwürfe in der Schublade.


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