Der Branchenverband Bitkom fasst die wichtigsten absehbaren Neuerungen in den Bereichen IT- und Telekommunikation für 2009 in einem Überblick zusammen - vom neuen Gesetz zur Datenspeicherung über die erhöhten Rundfunkgebühren bis zu Telefonie und E-Government.
Welche grundlegenden Veränderungen werden sich mit dem Jahr 2009 im Bereich IT- und Telekommunikation ergeben? Dieser Frage ist der High-Tech-Verband Bitkom nachgegangen und hat dabei insbesondere vier wichtige Entwicklungen und Neuerungen identifiziert, die ab dem neuen Jahr wichtig sind:
Gespeichert wird aber auch in Zukunft nicht der Inhalt von E-Mails oder Telefonaten, sondern nur wann und von wem gemailt oder telefoniert wurde. Die Speicherpflicht betrifft alle Telefongesellschaften und Internet-Provider sowie Anbieter von E-Mail-Diensten. Die Daten sollen den Ermittlungsbehörden zur Prävention und Verfolgung von Straftaten dienen. Allerdings ist die so genannte Vorratsdatenspeicherung juristisch stark umstritten. Eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird für 2009 erwartet.
Der Bitkom lehnt die neuen Rundfunkgebühren auf PCs und Handys grundsätzlich ab und fordert einen grundlegenden Systemwechsel. Die nutzungsabhängige Rundfunkgebühr sollte nach Ansicht des Verbandes durch eine niedrige Pauschalabgabe für alle Haushalte und Firmen ersetzt werden. Damit ließe sich auch der Apparat der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abschaffen.
Verbraucher sollten zunächst in die Bedienungsanleitung ihres Telefons schauen, ob sie einen Hinweis auf CT1+, CT2 oder einen der Frequenzbereiche 885-887, 930-932 oder 864-868 Megahertz finden. Wer keine Betriebsanleitung mehr besitzt, sollte sich im Internet oder direkt beim Hersteller informieren. Werden die alten Telefone weiter genutzt, drohen hohen Kosten: Stellt die Bundesnetzagentur wiederholten Missbrauch fest, muss der Besitzer die Kosten für die Ermittlung der Störungsquelle tragen. Hinzu kann ein Bußgeld kommen.
4. E-Government – Handelsregister online: Ab dem kommenden Jahr verschwinden die Bekanntmachungen von Eintragungen ins Handelsregister aus den Tageszeitungen. Hintergrund ist die Umstellung der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb, die bereits vor zwei Jahren realisiert wurde.
Seitdem werden Mitteilungen über Gründungen, Löschungen oder personelle Änderungen von bei Gesellschaften beim Amtsgericht fast ausschließlich elektronisch eingereicht. Für einen Übergangszeitraum mussten die Bekanntmachungen noch in einer Tageszeitung erfolgen.
Ab Januar werden die Einträge nur noch online unter dieser Adresse www.handelsregisterbekanntmachungen.de öffentlich gemacht.