Gesetze und Verordnungen 2009

Bitkom: Welche Änderungen für Firmen und Verbraucher 2009 bringt

23. Dezember 2008, 17:15 Uhr | Lars Bube

Der Branchenverband Bitkom fasst die wichtigsten absehbaren Neuerungen in den Bereichen IT- und Telekommunikation für 2009 in einem Überblick zusammen - vom neuen Gesetz zur Datenspeicherung über die erhöhten Rundfunkgebühren bis zu Telefonie und E-Government.

Welche grundlegenden Veränderungen werden sich mit dem Jahr 2009 im Bereich IT- und Telekommunikation ergeben? Dieser Frage ist der High-Tech-Verband Bitkom nachgegangen und hat dabei insbesondere vier wichtige Entwicklungen und Neuerungen identifiziert, die ab dem neuen Jahr wichtig sind:

  1. Die Pflichten zur Datenspeicherung werden erweitert: Ab 1. Januar 2009 werden zusätzliche Kommunikationsdaten von Bürgern und Unternehmen zu Sicherheitszwecken für sechs Monate gespeichert. Dazu zählen die E-Mail-Adressen von Absender und Empfänger beim Versand elektronischer Nachrichten ebenso wie die Protokollierung von IP-Adressen bei der Internutzung. Zudem werden Rufnummern sowie Beginn und Ende von Gesprächen per Internettelefonie erfasst, wie dies auch bei Telefongesprächen im Festnetz und im Mobilfunk bereits seit 2008 geschieht.

Gespeichert wird aber auch in Zukunft nicht der Inhalt von E-Mails oder Telefonaten, sondern nur wann und von wem gemailt oder telefoniert wurde. Die Speicherpflicht betrifft alle Telefongesellschaften und Internet-Provider sowie Anbieter von E-Mail-Diensten. Die Daten sollen den Ermittlungsbehörden zur Prävention und Verfolgung von Straftaten dienen. Allerdings ist die so genannte Vorratsdatenspeicherung juristisch stark umstritten. Eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird für 2009 erwartet.

Höhere Rundfunkgebühren

  1. Die Rundfunkgebühren steigen: Ab Januar steigen die Rundfunkgebühren für die Nutzung von Fernsehern, Radios sowie internetfähigen Computern und Handys. Die Gebühr für Fernseher steigt um 95 Cent auf 17,98 Euro. Das entspricht einer Steigerung von rund 6 Prozent. Die Gebühr für Radios sowie internetfähige PCs und Handys steigt um 24 Cent auf 5,76 Euro (plus 4 Prozent).

Der Bitkom lehnt die neuen Rundfunkgebühren auf PCs und Handys grundsätzlich ab und fordert einen grundlegenden Systemwechsel. Die nutzungsabhängige Rundfunkgebühr sollte nach Ansicht des Verbandes durch eine niedrige Pauschalabgabe für alle Haushalte und Firmen ersetzt werden. Damit ließe sich auch der Apparat der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abschaffen.

Strafe für alte Schnurlos-Telefone

  1. Alte Funk-Telefone müssen entsorgt werden: Wie bereits berichtet, müssen Nutzer von bestimmten schnurlosen Telefonen sich bald ein neues Gerät zulegen, wenn sie empfindliche Strafen vermeiden wollen. Betroffen sind Funktelefone der alten Standards CT1+ und CT2, deren Frequenzbereiche ab Januar anderweitig genutzt werden. Ab diesem Zeitpunkt dürfen diese Geräte nicht mehr betrieben werden.

Verbraucher sollten zunächst in die Bedienungsanleitung ihres Telefons schauen, ob sie einen Hinweis auf CT1+, CT2 oder einen der Frequenzbereiche 885-887, 930-932 oder 864-868 Megahertz finden. Wer keine Betriebsanleitung mehr besitzt, sollte sich im Internet oder direkt beim Hersteller informieren. Werden die alten Telefone weiter genutzt, drohen hohen Kosten: Stellt die Bundesnetzagentur wiederholten Missbrauch fest, muss der Besitzer die Kosten für die Ermittlung der Störungsquelle tragen. Hinzu kann ein Bußgeld kommen.

E-Government schreitet voran

4. E-Government – Handelsregister online: Ab dem kommenden Jahr verschwinden die Bekanntmachungen von Eintragungen ins Handelsregister aus den Tageszeitungen. Hintergrund ist die Umstellung der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb, die bereits vor zwei Jahren realisiert wurde.

Seitdem werden Mitteilungen über Gründungen, Löschungen oder personelle Änderungen von bei Gesellschaften beim Amtsgericht fast ausschließlich elektronisch eingereicht. Für einen Übergangszeitraum mussten die Bekanntmachungen noch in einer Tageszeitung erfolgen.

Ab Januar werden die Einträge nur noch online unter dieser Adresse www.handelsregisterbekanntmachungen.de öffentlich gemacht.


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