Insolvenzgefahr im Mittelstand steigt

Chaos bei Überbrückungshilfen

18. März 2021, 12:32 Uhr | Martin Fryba
© AdobeStock/Pixel-Shot

Staatliche Corona-Hilfen halten Firmen noch über Wasser. Dramatisch verschlechtert habe sich laut Datev-Chef Robert Mayr die Lage der Unternehmen, die keine Mittel vom Staat bekommen. Aber stehen ihnen wirklich keine Hilfsgelder zu?

Schlimm genug, wenn die staatlichen Corona-Gelder nicht ausreichen und Unternehmen Insolvenz anmelden müssen. Den Überblick darüber haben Steuerberater, die die Insolvenzreife feststellen und seit der wieder geltenden Insolvenzanmeldepflicht ihre Mandanten darüber auch informieren. Eine aktuelle Umfrage des auf Steuerberater spezialisierten IT-Dienstleisters Datev zeigt, dass vier Prozent der Unternehmen trotz Unterstützungsleistungen als insolvenzgefährdet eingestuft werden müssen. Ein Wert, der schon im Dezember ermittelt wurde.
Dramatisch hat die Insolvenzgefahr bei jenen Unternehmen zugenommen, die keine staatlichen Corona-Gelder erhalten, und zwar von 16 auf 27 Prozent. »Diese Zunahme von elf Prozentpunkten bei den insolvenzgefährdeten Unternehmen macht mehr als deutlich, dass mit zunehmender Dauer des Lockdowns der Spielraum für viele immer enger wird«, stellt Robert Mayr, CEO der Datev, fest.


Dass mehr als jedes vierte Unternehmen ohne Überbrückungshilfen in der jetzigen dritten Corona-Welle mit dem Rücken zur Wand steht, davor haben Wirtschaftsforscher gewarnt. Viele Unternehmen warten immer noch auf Novemberhilfen, ob sie aber überhaupt zum Bezug staatlicher Hilfen berechtigt sind, können oft nicht einmal Steuerberater entscheiden. Es liegt an der Bürokratie, aber auch daran, dass die Voraussetzungen für die Genehmigung von Überbrückungshilfen offenbar schlampig und widersprüchlich formuliert sind.


Laut Datev moniert mittlerweile jede zweite Kanzlei, dass die Voraussetzungen zur Ermittlung und Beantragung der Überbrückungshilfen nicht eindeutig definiert seien. Was laut den Steuerberatern in der Septemberumfrage noch einigermaßen zügig klappte, scheint jetzt nicht mehr zu funktionieren: Eine unkomplizierte Beantragung und zügige Auszahlung.


Die Kanzleien stellen fest, »dass sich die Qualität und das fachliche Niveau der durch die öffentlichen Stellen bereitgestellten Informationen zur Beantragung und Bearbeitung der Überbrückungshilfen deutlich verringert hat«. Folge: Immer weniger Kanzleien können die Anträge auf Überbrückungshilfen problemlos bearbeiten.


Neben der beanstandeten Eindeutigkeit der Antragsvoraussetzungen üben die Kanzleien auch Kritik an der aktuellen Ausgestaltung der staatlichen Hilfen. 75 Prozent der 433 an der Umfrage beteiligten Kanzleien geben an, dass sich die Höhe der Hilfen an falschen Kriterien bemisst. Außerdem beanstanden sie die nicht ausreichende Höhe der Hilfsleistungen (62 Prozent) und die verzögerte Auszahlung (57 Prozent).

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