Steuervorteil möglich

Computer und Software sofort abschreiben

20. April 2021, 10:11 Uhr | Martin Fryba
© AdobeStock/Momius

Nach 20 Jahren fest gemauerter Abschreibungsdauer von mindestens drei Jahren für Hard- und Software reagiert das Finanzamt und erlaubt die Softabschreibung. Das könnte der ohnehin boomenden ITK-Branche weiter Rückenwind geben, fiskalisch aber auch falsche Anreize setzen.

Immer häufiger und in kürzeren Zyklen ersetzen Unternehmen vor allem Computer und Software. Kaum sind 20 Jahre vergangen, als sich das Bundesfinanzministerium (BFM) zuletzt grundlegend Gedanken zur Abschreibung von ITK-Gütern gemacht hatte, erkennt man in Berlin nun, dass Innovationen fast schon im Quartalsrhythmus marktfähige Produkte hervorbringen. Investitionen in beispielsweise ERP-Software erst in zehn Jahren abschreiben: Das hatte kurz nach der Jahrtausendwende noch hohe Wellen geschlagen. Nun senkte das BMF die Abschreibungsdauer auf ein Jahr, von zuvor drei Jahren.


Unternehmen können demnach die Kosten für Hard- und Software im Jahr der Anschaffung vollständig abschreiben. Dies gilt auch rückwirkend für noch im Restwert stehende Güter. Zur Sofortabschreibungen gehören alle Arten von mobilen und stationären PCs – einschließlich Thin-Clients, Workstations und so genannte »Small-Scale-Server«, wie im Schreiben des BFM an die Länderfinanzbehörden aufgeführt. Auch Peripherie wie Kamera und Headset, externe Speicher sowie Monitore und Drucker  fallen unter die neue Abschreibungsdauer. Die Geräte müssen vom Hersteller eine Kennzeichnung als »umweltgerechte Gestaltung von Computern und Computerservern« tragen.


Wer nichts hat, hat nichts abzuschreiben
Unternehmen haben das Wahrrecht, ob sie die einjährige Abschreibungsdauer oder drei Jahre wählen. Das wird davon abhängen, ob ein Unternehmen einen Jahresgewinn erwartet, diesen durch hohe Abschreibungen senkt und weniger Steuern zahlen muss. Gerade Firmen aus der iTK-Branche, deren Geschäfte durch den von Homeoffice ausgelösten Nachfrageboom stark zulegen und die aktuell hohe Gewinne schreiben, können durch Sofortabschreibungen ihre Steuerlast senken.


Vom Lockdown gebeutelte Sektoren wie Einzelhändler profitieren von den neuen Abschreibungsregelungen freilich nicht. Viele kämpfen ums Überleben, an Investitionen ist gar nicht zu denken. Falls doch und es wird Geld beispielsweise in einen Online-Shop investiert, besteht jetzt die Möglichkeit der Sofortabschreibung.

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