Erweiterte EU-Verbraucherrechte

Darauf müssen Internethändler künftig achten

27. Juni 2011, 14:12 Uhr | Folker Lück
Neue Regeln für Onlinehändler: EU erweitert Verbraucherrechte beim Online-Einkauf (Foto: Thorben Wengert_pixelio.de, Teaser: Thomas Weiss/pixelio.de)

Käufer im Internet sollen besser geschützt werden. Die EU hat deshalb neue Verbraucherschutzgesetzte beschlossen, die unter anderem Abonnements, Zusatzkosten bei Kreditkartenzahlungen, aber auch telefonische Verkaufsabschlüsse betreffen. CRN.de sagt, worauf Onlinehändler künftig achten müssen.

Gegen den Widerstand einiger Mitgliedsstaaten haben der EU-Rat und der zuständige Ausschuss des Europaparlaments einige Gesetze zum Verbraucherschutz beschlossen, die voraussichtlich ab 2013 gelten und Kunden im Internet besser schützen sollen.

Das sind die wichtigsten Neuerungen:

»Abofallen«: Künftig müssen Anbieter im Internet ein deutlich sichtbares Feld auf ihre Online-Bestellseite darstellen, das in auffälliger Weise auf ein kostenpflichtiges Abonnement aufmerksam macht. Der Verbraucher muss einem Abschluss dann aktiv zustimmen, indem er etwa ein Kreuz in das Bestellfeld setzt. Vor allem Deutschland hat sich für diese Neuregelung stark gemacht.

Kreditkartenzahlung: Für Online-Bestellungen per Kreditkarte haben manche Händler bisher hohe Aufschläge verlangt. Künftig dürfen Händler nur noch solche Zusatzkosten berechnen, die ihnen selbst in Rechnung gestellt werden.

Warenkorb mit Voreinstellung: Die beliebte Methode, Waren oder Dienstleistungen per Voreinstellung automatisch an die Onlinebestellung eines Kunden anzuhängen, ist künftig nicht mehr erlaubt. Insbesondere Reiseportale haben gerne Reiserücktrittsversicherungen automatisch in den Warenkorb integriert. Nach den neuen Regeln der EU können Kunden künftig solche Kosten zurückverlangen. Kunden müssen ausdrücklich einer solchen Option zustimmen können.

Telefonhotlines: Die EU hat auch über Telefonhotlines entschieden. Anbieter müssen künftig für die Dauer der Gewährleistungspflicht telefonisch für ihre Kunden erreichbar sein und Anrufe zum Basistarif ermöglichen. Die Hotline darf nicht teurer sein als die ortsüblichen Tarife.

Abschlüsse am Telefon: Werden in Deutschland Kunden angerufen und schließen am Telefon einen Vertrag ab, so wird dieser erst dann wirksam, wenn der Kunde ihn anschließend schriftlich bestätigt.


  1. Darauf müssen Internethändler künftig achten
  2. Neuerungen bei Rücksendungen und Widerruf

Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Matchmaker+