In diesem Jahr gibt es auch in der Digitalwelt jede Menge neue Vorschriften und Rechte für Verbraucher. Der Branchenverband Bitkom hat die wichtigsten Neuerungen für 2021 zusammengetragen.
Auch 2021 bringt das Digitaljahr jede Menge Veränderungen mit sich. Elektronische Patientenakte, Homeoffice-Pauschale, neue Energie-Label auf Elektrogeräten sind nur einige der Neuerungen, die auf die sich Firmen und Verbraucher dieses Jahr einstellen müssen. Der Branchenverband Bitkom hat die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt:
Ab 1. Januar 2021 startet die Einführungsphase der elektronischen Patientenakte (ePA). Alle gesetzlichen Krankenversicherungen müssen ihren Patienten dann auf Wunsch eine solche digitale Akte zur Verfügung stellen, die Nutzung ist aber freiwillig. Versicherte behalten zudem die Hoheit darüber, welche Informationen in der ePA gespeichert werden. Sie soll zukünftig einen schnellen Zugriff auf medizinischen Daten, Diagnosen oder auch den Impfpass ermöglichen. Im weiteren Jahresverlauf soll die elektronische Patientenakte auch in Arztpraxen verfügbar gemacht werden.
Für jeden Kalendertag der Jahre 2020 und 2021, an dem Steuerpflichtige ihre gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben, können sie einen pauschalen Betrag von fünf Euro geltend machen – maximal jedoch 600 Euro pro Jahr. Dies gilt auch, wenn die üblichen Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers nicht erfüllt sind. So kann die Tätigkeit z. B. auch in der Küche oder im Wohnzimmer ausgeübt werden. Allerdings wird die Pauschale auf die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro pro Jahr angerechnet. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer keine zusätzliche Steuerersparnis haben, wenn ihre gesamten Werbungskosten den Betrag von 1.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten.