Neue gesetzliche Pflichten und Gefahren

Das kommt 2023 auf Händler zu

8. Dezember 2022, 10:25 Uhr | Michaela Wurm
© de Art - AdobeStock

2023 treten wieder einige Gesetze in Kraft, die Auswirkungen auf Händler haben, wie etwa Änderungen des Elektrogesetzes. Womöglich eröffnen die Neuerungen auch neue Abmahnmöglichkeiten. Die IT-Recht-Kanzlei gibt einen Überblick, welche Neuerungen Händler 2023 unbedingt im Blick haben sollten.

Die Münchner IT-Recht-Kanzlei weist darauf hin, dass auch im kommenden Jahr wieder einige Gesetze bzw. Neuerungen von Gesetzen in Kraft treten, die Auswirkungen auf stationäre wie Online-Händler haben. Als Beispiele nennt Rechtsanwalt Dr. Daniel S. Huber Änderungen des Verpackungsgesetzes, des Elektrogesetzes und des Hinweisgeberschutzgesetzes. Er gibt einen Überblick darüber, welche Neuerungen Händler für 2023 unbedingt im Blick haben sollten.

 

I. Verpackungsgesetz – Mehrweg als neue Alternative

Die Änderungen beim Verpackungsgesetz betreffen Lebensmittel. Hier müssen Letztvertreiber im Offline und Online-Handel ab dem kommenden Jahr die Produkte auch in Mehrwegverpackungen zum Verkauf anbieten. Mit der gesetzlichen Pflicht zum Angebot von Lebensmittel-Mehrwegverpackungen geht zugleich eine neue Informationspflicht einher.

 

II. Elektrogesetz – Änderungen kurzfristig verschoben

2023 wird eine Prüfpflicht für Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister eingeführt werden, wie sie bereits aus dem Verpackungsrecht bekannt ist. Die Betreiber von Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleister werden dann dazu verpflichtet sein, zu prüfen, ob die betreffenden Gerätehersteller ordnungsgemäß nach den Vorgaben des Elektrogesetzes (ElektroG) registriert sind. Dies bedeutet, dass Händler, die ihre Waren auf Marktplätzen vertreiben oder mit Unterstützung von Fulfillment-Dienstleistern versenden, die Registrierung der Geräte gegenüber den Marktplatz-Betreibern bzw. Fulfillment-Dienstleistern nachweisen müssen.

Ursprünglich sollte diese Prüfpflicht der Marktplatz-Betreiber und Fulfillment-Dienstleister bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Sie wurde aber kurzfristig um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2023 verschoben.

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