Facebook und das Datenschutzgesetz

Datenschützer mögen keine »Like«-Buttons

6. August 2010, 14:56 Uhr | Matthias Hell
Durch Klick auf den »Like«-Button werden personenbezogene Daten übermittelt

Ohne Präsenz bei dem Sozialen Netzwerk Facebook scheint es auch für viele Unternehmen nicht mehr zu gehen. Besonders beliebt: Das Sammeln von Fans mittels des »Like«-Buttons von Facebook. Doch da dabei Nutzerdaten gesammelt werden, müssen Webseite-Betreiber besondere rechtliche Vorschriften beachten.

Der so genannte »Like« (oder »Gefällt mir«) Button von Facebook kann von Webseiten-Betreibern auf der eigenen Webseite angebracht werden. Mit einem Klick auf diesen Button können bei Facebook registrierte Nutzer automatisch in Ihrem Facebook-Profil eine Notiz hinterlassen, dass Sie die verlinkten Inhalte des Webseiten-Betreibers gut heißen. Der eingebundene Facebook Button »kommuniziert« dabei laufend mit Facebook. So verändert sich beispielsweise die graphische Anzeige des Buttons, wenn ein Webseiten-Besucher zugleich in seinem Facebook-Account eingeloggt ist. Unklar ist momentan insbesondere noch die Frage, ob der Facebook-Button auch personenbezogene Daten von Webseiten-Besuchern an Facebook übermittelt, die nicht Mitglieder bei Facebook sind.

Die Stadt Hamburg hat vor einigen Wochen einen Like-Button mit Verlinkung zu Facebook auf ihrer Webpräsenz angebracht. Kurz darauf wurde dieser jedoch wieder entfernt. Auf dem Blog der Stadt Hamburg wird erläutert, dass momentan ein konstruktiver Dialog mit Facebook bestehe, um eine datenschutzrechtlich einwandfreie Lösung zur Verfügung stellen zu können. Zuvor hatte der Like-Button, wie auf der Webseite diskutiert wird, möglicherweise auch Daten von Nicht-Facebook-Nutzern gesammelt. Daher wurde der Button wieder entfernt – der Schutz der personenbezogenen Daten der Bürger und Bürgerinnen müsse Vorrang vor einer weiteren Vernetzung des Portals haben. Denn klickt ein auf Facebook registrierter Nutzer auf den Like-Button einer Webseite, so wird dies direkt an den Facebook-Server übermittelt. Dort wird es zum Profil des Nutzers gespeichert. Die Information, welche Seiten »ge-like-t« wurden, wird durch Übergabe der URL übermittelt. Bei den durch den Like-Button auf der Seite des jeweiligen Webseiten-Betreibers erhobenen Daten handelt es sich auch um personenbezogene Daten, da der Nutzer über die Verknüpfung mit seinem Facebook-Account eindeutig identifizierbar ist.


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