Wenn der Anwalt zweimal klingelt

Die Tricks bei der Abmahnung

1. Juni 2012, 10:51 Uhr |
Eine Abmahnung trifft einen oft ohne Vorwarnung © Hersteller / Archiv

Das Geschäft mit Filesharing-Abmahnungen boomt. Allein das Amtsgericht München beschäftigt sich derzeit mit rund 1.400 Klagen wegen verbotener Tauschbörsen-Nutzung. Für Betroffene gibt es jedoch gute Strategien, um sich gegen eine Abmahnung zu wehren.

Der Film "Kategorie C – Deutsche Hooligans" wurde einer Berliner Rentnerin zum Verhängnis. Am 4. Januar 2010 soll die 64-Jährige eine Raubkopie der Dokumentation über Fußballgewalt über das Filesharing-Netz eDonkey2000 verbreitet haben. Dafür muss sie laut Urteil des Amtsgerichts München von November 2011 Abmahnkosten in Höhe von 651,80 Euro zahlen. Und das, obwohl die alleinlebende Frau nach eigenen Angaben weder Computer noch WLAN-Router besaß.

Wegen Vertragsbindung war noch ein Internetanschluss vorhanden, auf den aber niemand Zugriff gehabt habe. Nach Auffassung des Gerichts konnte die Betroffene "ihre vermutete Verantwortlichkeit" nicht entkräften. Sie sei als Anschlussinhaberin für die Rechtsverletzung verantwortlich. "Störerhaftung" heißt das im Rechtsdeutsch. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

Filesharer werden seit Jahren verfolgt

Die Musikindustrie brachte den Abmahnzug 2004 ins Rollen, denn die Plattenbosse fühlen sich von den gigantischen "Online-Kopieranstalten" um ihre Gewinne betrogen. Inzwischen sprangen weitere Rechteinhaber auf – frei nach dem Motto, massenhafte Rechtsverstöße müssten auch massenhaft abgemahnt werden.

Dabei gibt es Kollateralschäden – zum Beispiel Eltern, die für den Tauschspaß ihrer Sprösslinge zur Kasse gebeten werden. Und immer wieder Betroffene, die behaupten, gar nichts getan und keine Raubkopien verbreitet zu haben wie die eingangs erwähnte Rentnerin. Allein beim Amtsgericht München seien über 1400 Klagen von Unternehmen, die Musikstücke, Hörbücher oder Videos vermarkten, anhängig.


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