Urteil zu Abgabe auf Multifunktionsgeräte

Druckerhersteller unterliegen vor BGH

4. Februar 2008, 12:02 Uhr |
Für ältere Multifunktionsgeräte,etwa den HP Office T45, müssendie Hersteller kräftig nachzahlen.

Multifunktionsgeräte sind bei den Urheberrechtsabgaben wie Kopierer zu behandeln, so die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Nun drohen den Herstellern Rückforderungen in zweistelliger Millionenhöhe. Der Branchenverband Bitkom warnt vor dramatischen Folgen für den Fachhandel.

Im Streit um Urheberrechtsabgaben auf Multifunktionsgeräte hat Hewlett-Packard in einem Musterprozess gegen die VG Wort eine Niederlage hinnehmen müssen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Multifunktionsgeräte mit festem Vorlagenglas nach den Tarifen von Kopierern behandelt werden müssen.

Nun muss die Geräteindustrie rückwirkend für Geräte Abgaben bezahlen, die zwischen 1997 und 2001 verkauft wurden. Der ITK-Branchenverband Bitkom geht von einem Volumen von mehr als 50 Millionen Euro aus.

Die Abgaben richten sich nach der Leistungsfähigkeit und der Farbfähigkeit der Geräte und liegen zwischen 38 und 614 Euro. So kann der skurrile Fall eintreten, dass beispielsweise auf Tintenstrahlmultifunktionsgeräte der Einstiegsklasse bis zu 100 Euro Abgaben fällig werden. »Damit werden 70-Euro-Geräte genauso stark belastet wie Kopierer für 1000 Euro«, betont Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Verband warnt vor Desaster für Hersteller und Händler

Dieses Urteil habe dramatische Folgen für Hersteller und Handel. Durch hohe Abgaben auf Multifunktionsgeräte werde der Markt in Deutschland in die Knie gehen. »Viele Verbraucher können sich dann die in Deutschland künstlich verteuerten Geräte nicht mehr leisten. Auch deutsche Händler werden international stark benachteiligt, weil viele Kunden dann bei ausländischen Anbietern kaufen«, befürchtet der Bitkom-Chef.

Mit dem nun seit Anfang 2008 geltenden neuen Urheberrecht müssen die Verwertungsgesellschaften und die Geräteindustrie die Höhe der Abgaben neu aushandeln. »Wir sind zuversichtlich, dass diese Entscheidung auch positiven Einfluss auf die nun anstehenden Verhandlungen zur zukünftigen Vergütungshöhe von Multifunktionsgeräten haben wird«, meint VG Wort-Vorstand Ferdinand Melichar.

Dem wollen die Hersteller jedoch nicht zustimmen. »Wir erkennen zwar eine Abgabenpflicht an, aber eben nicht in dieser Höhe«, erklärt Rohleder. In den Verhandlungen werde man dafür sorgen, dass sich auch Anwender mit schmalem Geldbeutel künftig noch Hightech-Geräte leisten könnten.


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