Oracle gegen usedSoft

Entscheidung zum Handel mit gebrauchter Software kommt

1. Oktober 2010, 12:04 Uhr | Markus Reuter

Am 3. Februar wird der BGH festlegen, ob der Handel mit „gebrauchten“ Softwarelizenzen und der Weiterverkauf von Softwarelizenzen an Dritte rechtswidrig ist. Im Rechtsstreit befinden sich Oracle und usedsoft.

Diesen Verkündungstermin legte der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH in der mündlichen Verhandlung am 30. September 2010 fest. Geklagt hatte der Software-Anbieter Oracle als Inhaber der Urheberrechte gegen die usedSoft GmbH aus München. usedSoft ist auf den Handel mit „gebrauchten“ Softwarelizenzen spezialisiert – Nutzungsrechte werden vom ursprünglichen Lizenznehmer erworben und an Dritte verkauft. Die Software selbst müssen sich die Kunden von usedSoft jedoch anderweitig beschaffen, also kopieren, denn diese erhalten sie nicht von usedSoft. Vor zwei Jahren hatte das Oberlandesgericht München entschieden, dass dieser Lizenzhandel eine Verletzung der Urheberrechte von Oracle darstellt und damit ein Urteil des Landgerichts München I aus dem Jahr 2007 bestätigt.

Bis zur Verkündung der Entscheidung sind laut Oracle die bisherigen Entscheidungen der Oberlandesgerichte weiterhin maßgebend. Nach dieser Rechtsprechung sei der Handel mit „gebrauchten“ Softwarelizenzen, mit Lizenz-Keys oder mit rechtmäßig selbst hergestellten Sicherungskopien auf Datenträgern rechtswidrig. Bislang hätte sich kein Oberlandesgericht für eine Zulassung des Handels mit „gebrauchten“ Softwarelizenzen ausgesprochen.


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