Etailer kämpfen gegen Verkaufsverbote

10. Dezember 2009, 10:23 Uhr |
Das OLG Karlsruhe stützt die Ebay-feindliche Politik von Sternjakob

Per Gericht haben Bekleidungshersteller den Verkauf ihrer Produkte bei Ebay verbieten lassen. Auch im Elektro- und IT-Bereich häufen sich Berichte über Vertriebsbeschränkungen für Onlinehändler. Die Betroffenen sehen ihre Geschäftstätigkeit zunehmend durch das Vorgehen der Hersteller bedroht.

Gleich zwei Gerichte haben sich in den vergangenen Tagen mit der Frage beschäftigt, ob es zulässig ist, dass Hersteller Händlern den Verkauf ihrer Produkte auf der E-Commerce-Plattform Ebay verbieten. In Deutschland urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem Streit zwischen dem Schulranzenhersteller Sternjakob (»Scout«) und einem Ebay-Händler. Gemäß der Auswahlkriterien, die der Hersteller für seine »zugelassenen Vertriebspartner« entwickelt hat, dürfen Händler Sternjakob-Produkte im Internet nur in Onlineshops verkaufen, die den qualitativen Anforderungen des Unternehmens genügen, nicht aber bei Ebay. Ein Berliner Schreibwarenhändler, der sich nicht an die Einschränkung hielt und »Scout«-Schulränzen trotzdem bei Ebay verkaufte, wurde von Sternjakob abgemahnt – nach Ansicht des OLG zu Recht: Dass der Hersteller für seine authorisierten Vertriebspartner qualitative Kriterien formuliere, sei kartellrechtlich nicht zu beanstanden. Die Abmahnung gegen den Händler gründe in erster Linie auf der Nichteinhaltung dieser Qualitätsstandards und beziehe sich somit nur indirekt auf Ebay.

Wesentlich größere Wellen schlug eine Verhandlung vor dem Handelsgericht der französischen Hauptstadt Paris. Hier hatte die Moët Hennessy Louis Vuitton Group (LVMH), zu der Luxusmarken wie Kenzo, Givenchy und Dior gehören, gegen Ebay geklagt. Der Luxuskonzern hatte Ebay mittels einer Unterlassungsverfügung aufgefordert, sicherzustellen, dass französische Ebay-Nutzer Parfumprodukte der LVMH-Gruppe auf keiner Ebay-Seite weltweit kaufen oder verkaufen könnten. Das Gericht stellte sich auf die Seite des Konzerns und verurteilte Ebay zur Zahlung einer Ordnungsstrafe in Höhe von 1,7 Millionen Euro.

»Die Unterlassungsverfügung stellt einen Missbrauch selektiver Vertriebssysteme dar«, stellt sich der französische Ebay-Chef Alex von Schirmeister klar gegen das Urteil. »Sie wird benutzt, um einschränkende Vertriebsverträge durchzusetzen. Das ist wettbewerbsschädigend.« Ähnlich kritisch äußert sich Ebay Deutschland in einer Stellungnahme zum Fall Sternjakob: Das Argument des Herstellers, die Ware würde von dem Verkäufer bei Ebay nicht qualitativ hochwertig genug präsentiert, betrachtet das E-Commerce-Unternehmen lediglich als Vorwand, um das eigene selektive Vertriebssystem zu schützen, die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher zu beschränken und letztlich die Preise für die eigenen Produkte künstlich hochzuhalten.


  1. Etailer kämpfen gegen Verkaufsverbote
  2. Auch IT-Händler betroffen
  3. Widerstand formiert sich

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