Wettbewerbsrechtliche Bedenken

EU schaut bei Fitbit-Übernahme durch Google genauer hin

5. August 2020, 7:57 Uhr | Daniel Dubsky
© fotohansel - AdobeStock

Die EU-Kommission hat Bedenken gegen die geplante Übernahme von Fitbit durch Google geäußert, könnte der Suchmaschinenbetreiber durch die zusätzlichen Fitnessdaten doch seine führende Stellung im Online-Werbemarkt weiter ausbauen.

Für 2,1 Milliarden Dollar will Google den Wearables-Pionier Fitbit übernehmen, doch die Wettbewerbshüter der Europäischen Union haben nach einer vorläufigen Untersuchung einige Bedenken und wollen nun eine eingehende Prüfung einleiten. Darin soll es vor allem darum gehen, ob Google durch die gewonnenen Gesundheitsdaten der Fitbit-Nutzer in der Lage wäre, Werbeanzeigen in seiner Suche und auf anderen Webseiten noch weiter zu personalisieren. Das würde es Wettbewerbern erschweren, im Online-Werbemarkt mit Google mitzuhalten, was nach Einschätzung der EU-Kommission zu Lasten von Werbenden und Website-Betreibern ginge, die höhere Preise zahlen müssten beziehungsweise weniger Auswahl bei der Wahl des Werbedienstleisters hätten.

»Es wird davon ausgegangen, dass die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher tragbare Geräte in den kommenden Jahren immer intensiver nutzen werden. Dies wird mit einem exponentiellen Anstieg der durch diese Geräte generierten Daten einhergehen«, erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin Margrethe Vestager. »Wir wollen durch unsere Untersuchung sicherstellen, dass die Kontrolle, die Google infolge der Übernahme über Daten, die über tragbare Geräte erhoben werden, erhält, nicht zu einer Verfälschung des Wettbewerbs führt.«

Google hatte bereits angeboten, einige Fitbit-Daten in einem Datensilo getrennt von den übrigen Google-Daten aufzubewahren und nicht für Werbezwecke zu nutzen. Die EU-Kommission hält dies jedoch für nicht ausreichend, unter anderem weil wahrscheinlich nicht alle Daten in diesem Silo landen würden, die für Werbezwecke interessant wären.

Darüber hinaus wollen die Wettbewerbshüter im Rahmen ihrer Untersuchung auch überprüfen, welche Auswirkungen die Fitbit-Übernahme auf den noch jungen Markt für digitale Gesundheitsdienste hat und ob Google die Fähigkeit und den Anreiz hätte, die Interoperabilität anderer tragbarer Geräte mit Android-Smartphones nach erfolgter Übernahme zu beschränken.

Bis spätestens 9. Dezember 2020 muss die Kommission zu einem Ergebnis kommen und einen Beschluss erlassen.

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