Online-Händler wehrt sich

„Fakeshop-Finder” findet falsche Fakeshops

17. August 2022, 9:28 Uhr | Michaela Wurm
© Gorodenkoff / AdobeStock

Der „Fakeshop-Finder“ soll unseriöse Online-Shops erkennen. Der eingesetzte Crawler kann aber nicht unterscheiden, ob er geblockt wird oder das Impressum fehlt. Nach Beschwerden eines Betreibers wird dessen Shop manuell auf „grün“ geschaltete. Das löst aber das eigentliche Problem nicht.

Gegen die wachsende Zahl unseriöser Internetshops bietet die Verbraucherzentrale NRW seit kurzem einen kostenlose „Fakeshop-Finder“ an. Mit dem Online-Tool können Kunden einen Shop vor der Bestellung auf Echtheit überprüfen.

Laut Verbraucherzentrale nutze der Fakeshop-Finder dazu künstlicher Intelligenz: „Hinter dem Tool steht eine wachsende Domänendatenbank. Geben Verbraucher eine Adresse ein, die noch nicht in der Datenbank vorhanden ist, sucht der Finder die eingegebene Adresse und scannt die Seite nach Merkmalen, die sehr oft bei unseriösen Shops zu finden sind. Das können ein fehlendes Impressum sein, eine Umsatzsteuer-ID, die es gar nicht gibt, aber auch technische, linguistische und strukturelle Merkmale, die mit bloßem Auge nicht zu erkennen sind. Auch öffentliche Listen von bekannten falschen Shops soll der Fakeshop-Finder kennen.“

Aus diesen Kriterien errechnet die Anwendung die Wahrscheinlichkeit, ob es sich bei der Adresse um einen unseriösen Anbieter handelt. Das Ergebnis wird in Ampel-Form ausgegeben: Rot bei einer eindeutigen Warnung, Gelb als Hinweis, vor der Bestellung genauer hinzusehen und Grün, wenn alles in Ordnung ist.

Offensichtlich ist beim Fakeshop-Finder selbst aber auch nicht alles in Ordnung, wie ein Shop-Betreiber ICT-CHANNEL mitteilt: „Ich betreibe einen sehr speziellen Onlineshop für elektronische Bauteile und Bausätze. Ich habe nach Lektüre Ihres Beitrages den Shop bei fakeshop-finder.nrw überprüft und erhielt die Antwort, es gäbe Probleme. Es sei kein Impressum vorhanden“, schreibt Hanno Bolte. Das gebe es in seinem Shop dccTrade aber sehr wohl.

Vielmehr sei der Fakeshop-Finder das Problem. Denn die Verbraucherzentrale nutze zur Abfrage den Crawler „netEstate", den er – und vermutliche noch einige andere Händler – „wegen erheblicher Unklarheiten zu Sinn und Zweck“ für seinen Shop gesperrt habe. „Offenbar ist dieser Crawler nicht in der Lage, zwischen „Zugang gesperrt" und „nicht gefunden" zu unterscheiden, was am Ende zu einer Warnung vor meinem Shop führt“, so Bolte. Leider entstehe jetzt bei Abfragen der Eindruck, sein Shop sei nicht vertrauenswürdig. „Ich habe den Crawler versuchsweise freigegeben und eine erneute Anfrage gestartet. Leider testet der Crawler die Shopsite nicht erneut, so dass weiterhin das irreführende - und rufschädigende - Ergebnis stehen bleibt.“

Auf seine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale wurde die Seite manuell geprüft und freigegeben, so dass sein Shop nun im Fakeshop-Finder auf „grün“ geschaltet wurde. In der Antwort verwies die Verbraucherschutzzentrale darauf: „Die automatische Impressumserkennung kann Impressen teilweise nicht auslesen. Darauf verweisen wir transparent im Ergebnis. Außerdem weisen wir darauf hin, dass der Shop von den Verbraucher:innen selbst noch einmal geprüft werden sollte.“

Für Bolte ist das Thema erledigt. Seiner Meinung nach löst der manuelle Eintrag seines Shops als vertrauenswürdig aber das eigentliche Problem nicht. Entscheidend sei, dass die Verbraucherzentrale das Problem gründlicher analysiere und eine Lösung bereitstelle. „Wenn der Crawler weiterhin nicht zwischen „nicht gefunden" und „nicht vorhanden" unterscheiden kann, müsste man sich eigentlich von diesem Tool verabschieden“, so sein Fazit.
 

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