Das müssen Sie bei Social Media beachten - Serie Teil 2

Google+ glänzt mit fortschrittlichen Datenschutzbestimmungen

21. März 2012, 10:50 Uhr | Nadine Kasszian
Quelle: Arrow, Fotolia

Nur wenige Nutzer sozialer Netzwerke beschäftigen sich mit den dort geltenden Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen. Gemeinsam mit RA Christian Solmecke setzt sich Computer Reseller News mit den AGBs der bekanntesten und beliebtesten Netzwerke auseinander. Im zweiten Teil der Serie wird Google+ unter die Lupe genommen.

Zwar befindet sich das Netzwerk Google+ noch in der Aufbauphase, dennoch lohnt sich ein erster Blick auf die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen des Ende Juni 2011 gestarteten Facebook-Konkurrenten.

In den Nutzungsbedingungen von Google+ heißt es :»Indem Sie urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützte Inhalte wie beispielsweise Texte, Bilder, Videos, Audiofiles oder Computersoftware in einen bestimmten Dienst einstellen, räumen Sie dadurch Google und den zur Google Gruppe gehörenden Unternehmen sowie den Vertragspartnern von Google die notwendigen, nicht-ausschließlichen und weltweiten, zeitlich unbegrenzten Rechte ein, diese Inhalte ausschließlich zum Zweck der Erbringung des jeweiligen Dienstes und lediglich in dem dafür nötigen Umfang zu nutzen.«

Diese Lizenz umfasst auch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung nach §19a UrhG, also dazu Inhalte im Internet abrufbar zu machen, soweit dies wegen der Natur des Dienstes erforderlich ist oder der Nutzer ausdrücklich einer öffentlichen Zugänglichmachung zugestimmt hat. Sie endet, wenn der eingestellte Inhalt entfernt wird oder der Nutzer bestimmt, dass der Inhalt nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht werden soll.

Für die Nutzung von Google+ bedeutet dies, dass der Nutzer Google nur diejenigen Nutzungsrechte einräumt, die für die Erbringung des Dienstes erforderlich sind. Positiv zu bewerten ist auch, dass der Nutzer selbst bestimmen kann, wann er die Lizenz für einen eingestellten Inhalt beenden möchte. Nach Entfernung eines Inhalts aus Google+, kann dieser also nicht in rechtmäßiger Weise von Google weitergenutzt werden.


  1. Google+ glänzt mit fortschrittlichen Datenschutzbestimmungen
  2. Inhalts- und Verhaltensrichtlinien
  3. Insgesamt fortschrittlicher Datenschutz
  4. Irreführend

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