Internet-Abzocke: Bewährungsstrafen für drei Jurastudenten

19. August 2009, 4:41 Uhr | Lars Bube
Immer wieder lassen sich Online-Opfer mit vermeintlichen Gewinnen und Geschenken locken.

Im bisher größten Prozess gegen Internet-Abzocke in Deutschland sind drei Jurastudenten wegen gewerbsmäßigen Betrugs im besonders schweren Fall zu hohen Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Mit perfiden Tricks hatten sie seit 2006 über 130.000 Euro von ihren ahnungslosen Opfern erbeutet.

Im laut Staatsanwaltschaft bisher größten deutschen Prozess gegen Online-Abozocke sind jetzt ausgerechnet drei Jurastudenten zu empfindlichen Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Göttingen verurteilte die beiden 26 jährigen Haupttäter wegen gewerbsmäßigen Betrugs im besonders schweren Fall zu 18 und 15 Monaten Haft auf Bewährung. Ihr 25 jähriger Komplize, der sich um die Verwaltung des Betrugsmodells und der Konten kümmerte, bekam sechs Monate auf Bewährung wegen Beihilfe aufgebrummt. Außerdem müssen die drei noch Geldbußen in Höhe von bis zu 25.000 Euro an Opferhilfeeinrichtungen bezahlen.

Die Studenten hatten seit 2006 tausende ahnungslose Opfer per Email auf Internetseiten gelockt, auf denen diese dann unbemerkt in kostenpflichtige Nutzerverträge bugsiert wurden. Für die Auswahl der Opfer hatten sie sich zuvor einen Datensatz mit über einer halben Million Anschriften besorgt. Um sie dann auf die Seite zu bekommen, wurde den Opfern mitgeteilt, sie hätten Elektronikartikel gewonnen und müssten sich zur registrieren, um die Gewinne einfordern zu können. Später folgte dann eine Rechnung über 86 Euro, die die meisten Geprellten zumindest nach der ersten Mahnung auch bezahlten. Alleine der Tatsache, dass sie dies auch unumwunden gestanden, haben die Studenten laut dem Richter zu verdanken, dass die Strafen noch auf Bewährung ausgesprochen wurden.


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