IT-Recht Kanzlei warnt

Massenweise Abmahnungen wegen Google Fonts in Österreich

7. September 2022, 8:00 Uhr | Michaela Wurm
Die dynamische Verwendung der Schriftarten Google Fonts auf Webseiten kann als DSGVO-Verstoß gewertet werden. Ein gefundenes Fressen für die Abmahnindustrie.
© AdobeStock/Monticellllo

Massenabmahnungen und kein Ende. Die IT-Recht Kanzlei berichtet von einer Flut von Abmahnschreiben wegen der Nutzung von Google Fonts jetzt auch in Österreich.

Schon seit einigen Monaten rollte eine neue Abmahnwelle gegen Webseiten-Betreiber, die Google Fonts nutzen. Jetzt hat diese Entwicklung auch das Nachbarland Österreich erreicht.

Die Abmahnungen österreichischer Webseiten- und Shop-Betreiber wegen angeblich datenschutzwidriger Nutzung von Google Fonts haben sich nochmals deutlich ausgeweitet. Das berichtet die Münchner IT-Recht Kanzlei. Es scheine sich einmal mehr um eine echte Abmahnwelle zu handeln, bei der eine dreistellige, wenn nicht sogar vierstellige Anzahl kursierender Abmahnungen im Raum stehe, so Rechtsanwalt Nicolai Amereller.

Seit vergangener Woche versendet danach ein österreichischer Rechtsanwalt in großem Umfang Abmahnschreiben im Auftrag einer angeblich Betroffenen wegen einer angeblichen Datenschutzverletzung durch die Nutzung von Google Fonts auf einer von der Betroffenen besuchten Webseite.

Durch die dynamische Einbindung von Google Fonts sei die IP-Adresse der Betroffenen ohne deren Einwilligung an Google übertragen worden, was eine Datenschutzverletzung darstelle. In der Folge werden dann Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz sowie eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO geltend gemacht.

Die Sache kann aber auch durch einen angebotenen Vergleich gegen Zahlung eines Vergleichsbetrags von 190 Euro umfassend erledigt werden.

Betroffenen rät Amareller, wie die Problematik recht einfach umgangenen werden kann: „Binden Sie (Google) Web Fonts ab sofort ausschließlich lokal ein und nicht dynamisch.“ Eine Anleitung zur lokalen Einbindung hat die IT-Recht-Kanzlei auf ihrer Seite verlinkt.

Außerdem weist Amareller darauf hin, dass die Nutzung von korrekten Rechtstexten, zum Beispiel eine Datenschutzerklärung mit Hinweis auf die Nutzung von Google Fonts, alleine nicht reiche, um das Problem zu beseitigen: „Es ist zwingend, technisch sicherzustellen, dass Google Fonts lokal eingebunden ist.“

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