Stiftung EAR plant neue Quartalsgebühr

Neue Belastungen für Vertreiber von Elektrogeräten

12. Dezember 2022, 8:09 Uhr | Michaela Wurm
© phoenix021 / AdobeStock

Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten müssen sich auf neue Gebühren für die Registrierung der Geräte bei der Stiftung EAR einstellen. Insbesondere kleine Hersteller dürfte die geplante Quartalsgebühr übermäßig finanziell belasten, warnt die IT-Recht-Kanzlei.

Die Münchner IT-Recht-Kanzlei weist darauf hin, dass im kommenden Jahr neue Gebührenbelastungen für Hersteller und ggf. auch Vertreiber von Elektrogeräten drohen. Laut einem aktuell zirkulierenden Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung (ElektroGBattGGebV) plane die Stiftung EAR für das Jahr 2023 offenbar die Einführung einer neuen Quartalsgebühr, welche für alle registrierten Hersteller ab dem kommenden Jahr dauerhaft anfallen soll. Diese soll mengenunabhängig berechnet werden und sowohl B2C- als auch B2B-Registrierungen betreffen. Dies wäre ein Novum der Berechnungspraxis und könnte einige Hersteller zusätzlich finanziell belasten, erläutert Rechtsanwalt Arndt Joachim Nagel. Er warnt, dass dadurch insbesondere kleine Hersteller mit geringen Mengen von in Verkehr gebrachten Elektrogeräten unverhältnismäßig belastet würden.

 

Rechtlicher Hintergrund

Elektrogeräte dürfen in Deutschland grundsätzlich nur in Verkehr gebracht werden, wenn der Hersteller für das jeweilige Gerät bei der zuständigen Stiftung EAR registriert ist. Dies schreibt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (kurz: ElektroG) vor. Das ElektroG soll unter anderem sicherstellen, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräte einer ordnungsgemäßen und umweltfreundlichen Entsorgung zugeführt und nicht im Hausmüll entsorgt werden.

Für die Registrierung nach dem ElektroG fallen Gebühren an, die von der zuständigen Stiftung EAR berechnet werden. Diese Gebühren sind in der „ElektroGBattGGebV“ geregelt. Die Gebühren werden jedes Jahr auf Aktualität geprüft und an die jeweils aktuelle Gesamtkostenkalkulation der Stiftung EAR angepasst.


  1. Neue Belastungen für Vertreiber von Elektrogeräten
  2. Das soll sich ab 2023 ändern

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