Microsoft begrüßt Urteil

Neues Hickhack um gebrauchte Software

27. Mai 2009, 7:38 Uhr | Lars Bube

Gleich zwei neue Gerichtsentscheidungen sorgen derzeit für einen erneuten Streit zwischen den großen Softwareherstellern und den Händlern von Gebrauchtsoftware. Während Microsoft seine Markenrechte gestärkt sieht, musste SAP eine einstweilige Verfügung schlucken.

Der Streit um den Verkauf gebrauchter Software nimmt kein Ende und beschäftigt stetig deutsche und internationale Gerichte. Jetzt sorgen zwei neue Urteile für weitere Diskussionen und Zähneblecken zwischen den großen Softwareunternehmen und den Händlern, die gebrauchte Software weiterveräußern. So feiert Microsoft ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, das den Verkauf einzelner Echtheitszertifikate – so genannter Certificates of Authenticity, kurz COAs – untersagt, als großen Sieg gegen die Händler. Der Vertrieb dieser Zertifikate verletzt nach Ansicht der Richter sowohl die Urheberrechte als auch die Markenrechte von Microsoft. Obwohl damit nicht geklärt wurde, ob COAs auch (Lizenz-)Rechte verkörpern, sind sie nach diesem Urteil einzeln nicht ohne Zustimmung von Microsoft übertragbar.

Weniger begeistert zeigte sich hingegen ERP-Anbieter SAP, der vom Landgericht Düsseldorf mit einer einstweiligen Verfügung bedacht wurde. Hintergrund sind schriftliche Aussagen zum Verkauf gebrauchter Software, gegen die der Gebrauchtsoftwarehändler Susensoft vorgegangen war. Neben der grundsätzlichen Frage, ob die Weitergabe der Software eine Genehmigung des Herstellers voraussetzt, geht es in diesem Rechtsstreit auch um die Frage, ob das Splitten und Stilllegen von Lizenzen zum Weiterverkauf vom Hersteller automatisch erlaubt werden muss.

Während Susensoft die einstweilige Verfügung zu den Aussagen schon als richtungweisenden Sieg interpretiert, sieht SAP darin »alleine eine wettbewerbsrechtliche Fragestellung«.


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