Eboxu UG mahnt Händler ab

Neues Widerrufsrecht: erste Händler abgemahnt

17. Juni 2014, 13:17 Uhr | Peter Tischer
Erste Abmahnungen zum neuen Widerrufsrecht (Bild: Gina Sanders - Fotolia)
© Gina Sanders - Fotolia

Vergangenen Freitag traten die neuen Regelungen zum Widerrufsrecht in Kraft – und schon erhalten Online-Händler erste Abmahnungen.

Die Befürchtungen vieler Online-Händler haben sich bewahrheitet. Schon am selben Tag mit der Einführung der neuen Regelungen zum Widerrufsrecht wurden erste Abmahnungen verschickt. Die Abmahnerin ist nach Informationen der »IT-Recht Kanzlei« die erst am fünften Juni gegründete »Eboxu UG« .Sie betreibt nach eigenen Angaben einen Online-Shop mit Waren aller Art. Das Produktportfolio reicht dabei von Kraftfahrzeugteilen über Antiquitäten und Kunstgegenstände bis hin zu Kleidung und Elektronikartikel – ein Sortiment wie in einem großen Warenhaus. Laut Rechtsanwalt Jan Lennart Müller »wohl gerade und deshalb, um möglichst gegenüber einer Vielzahl von Online-Händlern zumindest ein Wettbewerbsverhältnis behaupten zu können.« Die Abmahnung sieht eine feste Vertragsstrafe von 5.000 Euro sowie eine Verpflichtung zur Übernahme nicht festgelegter Abmahnkosten vor.

Rechtsanwalt Lennart ist der Ansicht, dass die die konkret monierte Vorschrift der EU-Verbraucherrechterichtlinie (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe i), bei der es um die Angabe der Rücksendekosten geht, als Grundlage für eine Abmahnung nicht ausreichen wird. Es handele sich hierbei nicht um direkt geltendes Recht, sondern vielmehr um eine europäische Richtlinie, welche selbst in nationales Recht umgesetzte werden müsse. Der Rechtanwalt rät betroffenen Online-Händlern, sich nicht zu einer voreiligen Unterzeichnung der Unterlassungserklärung hinreißen zu lassen, sondern anwaltlichen Rat einzuholen, wie im Falle einer Abmahnung vorzugehen ist.


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