Auflagen für Amazon, Ebay & Co.

P2B-Verordnung tritt in Kraft

13. Juli 2020, 6:55 Uhr | Daniel Dubsky
© bluedesign - Fotolia

Mit der P2B-Verordnung sollen Händler vor der Marktmacht großer Handelsplattformen geschützt werden. Diese werden von der EU zu fairen AGBs, transparenten Rankings und vielem mehr verpflichtet.

Mit der zunehmenden Bedeutung großer Handelsplattformen im Internet wächst deren Marktmacht und die Abhängigkeit vieler Händler von ihnen. Mit der Verordnung zur »Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten«, auch als P2B-Verordnung bekannt (Plattform-to-Business), will die EU nun Verkäufer vor unfairen oder intransparenten Praktiken der Plattformen schützen. Das Regelwerk wurde im vergangenen Sommer ausgearbeitet und trat am Wochenende in Kraft – als Verordnung muss es nicht von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, sondern gilt direkt.

Die Verordnung gilt für Plattformen, über die gewerbliche Nutzer ihre Waren und Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen können, also nicht für B2B-Plattformen. Sie müssen ihre AGBs künftig »klar und verständlich« formulieren und über Änderungen mindestens 15 Tage vorab »auf einem dauerhaften Datenträger« informieren. Soll der Verkauf einzelner Waren oder Dienste eingeschränkt oder ausgesetzt werden, müssen sie das ebenso begründen wie die Beendigung der Zusammenarbeit mit einem Händler – letzteres kann zudem nicht sofort erfolgen, sondern muss 30 Tage vor dem tatsächlichen Ende der Zusammenarbeit geschehen.

Damit will die EU verhindern, dass Händler umgehend und ohne Angabe von Gründen von den Plattformen gefeuert werden. Zudem haben sie künftig bessere Chancen, mit ihren Beschwerden gehört zu werden, denn die Plattformen müssen ein internes Beschwerdemanagement einrichten, das eine »sorgfältige Prüfung« vornimmt und eine »zügige und wirksame Bearbeitung« der eingereichten Beschwerden sicherstellt sowie dem Händler eine »individuelle sowie klar und verständlich formulierte« Antwort mit dem Ergebnis liefert. Für Streitfälle müssen Mediatoren benannt werden.

Erklärung von Rankings

Darüber hinaus verpflichtet die Verordnung die Plattformen dazu, in den AGBs die Hauptparameter für ihre Rankings und eventuell vorgenommenen Gewichtungen zu benennen. Die EU fordert hier »klar und verständlich formulierte Erläuterungen«, die »stets aktuell« sind. Können Händler das Ranking durch Zahlung eines Entgelts beeinflussen, muss genau erläutert werden, wie sich die Zahlungen auf das Ranking auswirken. Gibt es eine »differenzierte Behandlung« der Waren und Dienstleistungen, die die Plattformen selbst anbieten, gegenüber denen von Händler, so muss das erläutert werden.

Auch zum Zugang zu Daten, die Händler und Käufer den Plattformen zur Verfügung stellen oder die durch die Vermittlungsdienste generiert werden, macht die Verordnung einige Vorgaben. Hier hatte die EU-Kommission bereits im vergangenen Jahr eine Untersuchung gegen Amazon eingeleitet, weil sie vermutet, dass die bei Marketplace-Händlern anfallenden Daten nicht nur zur Verbesserung des Services für die Drittanbieter genutzt werden, sondern zur Optimierung des Amazon-eigenen Angebots. In der P2B-Verordnung wird nun verlangt, dass die Plattformen erklären, wie Händler selbst Zugang zu diesen Daten erhalten können oder warum ein solcher Zugang nicht angeboten wird.

Verhaltenskodizes erwünscht

Von den Mitgliedsstaaten verlangt die EU, die Verordnung angemessen und wirksam durchzusetzen sowie Maßnahmen auszuarbeiten, die bei Verstößen angewendet werden. Sie empfiehlt ausdrücklich, sich untereinander über bewährte Verfahren auf Basis von Registern mit rechtswidrigen Handlungen auszutauschen. Ein Klagerecht bei Verstößen der Plattformen haben zudem nicht nur öffentliche Stellen der Mitgliedsstaaten, sondern auch Organisationen und Verbände, die die Interessen der Plattformnutzer vertreten.

Die EU-Kommission fordert die Plattformen überdies auf, gemeinsam mit diesen Organisationen und Verbänden Verhaltenskodizes zu entwickeln, die bei der Anwendung der Verordnung (PDF) helfen. Deren erste Evaluierung ist für den Januar 2022 vorgesehen, weitere Prüfungen sollen dann alle drei Jahre vorgenommen werden.

Anbieter zum Thema

zu Matchmaker+

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Europäische Union

Weitere Artikel zu Amazon Web Services

Weitere Artikel zu eBay GmbH

Weitere Artikel zu Retail

Matchmaker+