Angebliche Markenregistrierungen

Patentamt warnt vor gefälschten Zahlungsaufforderungen

1. August 2022, 7:45 Uhr | Michaela Wurm
© Fotolia B. Wylezich

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt vor gefälschten Zahlungsaufforderungen: Betrüger fordern Markenanmelder derzeit massenhaft zu Überweisungen für angebliche Markenregistrierungen auf. Die Spur führt ins Ausland.

Anlässlich eines gravierenden Betrugsfall verschickt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) Warnungen. Dabei geht es um Rechnungen für Markenanmeldungen, die unerlaubterweise das Logo des DPMA sowie die gefälschte Unterschrift eines hochrangigen Mitarbeiters der oberen Bundesbehörde enthalten und zur Zahlung bestimmter Summen auf ausländische Konten auffordern.

Die gefälschten Rechnungen, die dem DPMA bisher vorliegen, wurden allem Anschein nach per frankiertem Brief verschickt. Sie verweisen auf polnische Bankverbindungen. Beim zentralen Kundenservice des Amtes in München gingen deswegen zahlreiche Anfragen alarmierter Bürger ein. „Es handelt sich hier offensichtlich um einen besonders dreisten Versuch, unsere Anmelderinnen und Anmelder zu betrügen“, sagte DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer. „Wir haben die Angelegenheit selbstverständlich zur Anzeige gebracht, damit sie strafrechtlich verfolgt wird.“ Einen ähnlichen Betrugsfall hatte das DPMA zuletzt 2019 registriert.

Informationen der Münchner IT-Recht-Kanzlei zufolge, die auf ihrer Webseite auch eine solche Fake-Rechnung abbildet, bewegen sich die geltend gemachten „Gebühren“ dabei zwischen 800 und 900 Euro. Rechtsanwalt Phil Salewski rät Betroffenen: „Wer als Markeninhaber aktuell eine vermeintliche Zahlungsaufforderung des DPMA erhalten hat, sollte diese bitte unbedingt ignorieren und insbesondere die geforderte Gebühr nicht überweisen. Es handelt sich bei den versandten Schreiben um dreiste Betrugsversuche einer vermutlich ausländischen kriminellen Vereinigung.“

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