Urheberrechtspauschale

PC-Drucker sind keine Kopierer

15. November 2007, 14:54 Uhr | Martin Fryba

Eine gute Nachricht für alle Druckerhersteller: Canon Deutschland hat sich vor dem OLG Düsseldorf gegen die VG-Wort durchgesetzt. Ihre Rückstellungen dürfen die Hersteller aber noch nicht auflösen.

Drucker sind in erster Linie keine Kopierer. Mit dieser Begründung, mit der das OLG Düsseldorf bereits im Januar Klagen der VG-Wort gegen Epson, Kyocera Mita und Xerox abgeschmettert hatte, hat jetzt das gleiche Gericht zugunsten des Beklagten, der Cancon Deutschland, und gegen die VG-Wort erwartungsgemäß entschieden (AZ:I-20 U 186/06).

Die Verwertungsgesellschaft pocht auf Urheberrechtsabgaben für PC-Drucker, weil diese »in erheblichem Umfang« für Vervielfältigungen genutzt würden und somit urheberrechtlich relevant seien. Ärgerlich für die VG-Wort: Weil sich die Hersteller weigern, bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, müssten »wider jeder ökonomischen Vernunft«, so die Verwertungsgesellschaft, Parallelprozesse geführt werden, die »teuer und überflüssig« seien.


Ist es nun in erster Linie ein Drucker,
ein Scanner oder ein Kopierer? Multi-
funktionsgeräte wie das MF6490 von Canon
beschäftigen derzeit die Gerichte.

Einerseits geht es um sehr viel Geld, sprich Einnahmen für die VG-Wort und eine entsprechend hohe Belastung für Druckerhersteller. Die VG-Wort verlangt Abgaben zwischen 10 und 300 Euro und beharrt darauf, dass solche Vergütungen rückwirkend ab 2001 zu zahlen seien.

»Wir müssen solche Klagen führen, da unser Anspruch im Falle einer positiven BGH-Entscheidung zu diesem Zeitpunkt sonst bereits verjährt wären, rechtfertigt VG-Wort-Vorstand Ferdinand Melichar die von ihm kritisierten Parallelprozesse und schieb die Misere gleichsam auf die Unvernunft der Industrie.

Anderseits will die VG-Wort ihre Rechtsposition bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung nicht schwächen. 2005 hatte das OLG Stuttgart noch zugunsten der VG-Wort entschieden, seither liegt die Entscheidung beim Bundesgerichtshof.

Der wird sich voraussichtlich am 6. Dezember mit der Abgabe auf Drucker beschäftigen, bevor der BHG dann voraussichtlich am 30. Januar 2008 die Abgabeforderung auf Multifunktionsgeräte verhandeln wird.


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