Online-Business: Musik-Downloads

Urteil: 1,9 Millionen Dollar Strafe für 24 illegale Musikdownloads

19. Juni 2009, 13:26 Uhr | Lars Bube

Ein US-Gericht in Washington hat eine außergewöhnlich harte Strafe gegen eine Amerikanerin verhängt, die illegal 24 Musiktitel aus dem Internet heruntergeladen hat. Die Mutter von vier Kindern soll 1,9 Millionen Dollar berappen.

Die Betreiber von Pirate Baysollen ein Jahr ins Gefängnis.
Die Betreiber von Pirate Baysollen ein Jahr ins Gefängnis.

Die USA gelten allgemein nicht gerade als zimperlich, was Gerichtsentscheidungen mit hohen Strafzahlungen angeht. Doch was ein Gericht in Washington jetzt von einer 32-jährigen Amerikanerin verlangt, ist mit »drastisch« noch milde umschrieben.


Zahlen oder Knast: Eine Ameri-
kanerin soll 1,9 Millionen Dollar
Strafe für 24 illegale Musik-
Downloads bezahlen.

Für den illegalen Download von 24 Musikstücken aus dem Internet soll die Mutter von vier Kindern sage und schreibe 1,9 Millionen Dollar (umgerechnet rund 1,4 Millionen Euro) Strafe an die Plattenfirmen der Musiker zahlen.

Das Gericht setzte für jeden der heruntergeladenen Songs von Künstlern wie Gloria Estefan, Sheryl Crow, No Doubt und Linkin Park, die bei regulärem Kauf jeweils rund 99 US-Cent kosten, eine Strafe von 80.000 Dollar an.

Der Verband der US-Plattenindustrie Recording Industry Association of America (RIAA) zeigte sich erwartungsgemäß höchst erfreut über das harsche Urteil. Endlich begännen die Gerichte, illegale Downloads und die damit verbundenen Verletzungen von geistigem Eigentum ernst zu nehmen, so Vertreter der Firmen.

Die junge Mutter war von dem Urteil hingegen völlig geschockt. Sie will Berufung gegen das Urteil einlegen und hofft auf eine mildere Strafe.

Lage in Deutschland ist diffus

Auch in Deutschland ist das Herunterladen von raubkopierten Musik- oder Video-Files illegal. Allerdings gibt es zur Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material Regelungen, die sich widersprechen (siehe unseren Bericht).

So empfahl im Sommer vergangenen Jahres die Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen, »kleine Fische« laufen zu lassen und nur gegen Personen vorzugehen, die in großem Maßstab Raubkopien verbreiten oder gar zum Kauf anbieten.

Das Landgericht Köln wiederum stärkte die Position der Musik- und Filmverlage. Demnach müssen Service-Provider die Daten von Personen herausrücken, die illegale Kopien von urheberrechtlich geschütztem Content anbieten.

Pirate Bay im Europäischen Parlament

Noch ein Blick nach Skandinavien: Im April verurteilte ein Gericht in Stockholm die Betreiber der Tauschbörse Pirate Bay zu einem Jahr Gefängnis und rund 2,7 Millionen Euro Schadenersatz. Auch in diesem Fall legten die Verurteilten Berufung ein (siehe Bericht).

Ein leicht skurrile Randnotiz zu diesem Fall: Eine »Piratenpartei«, die schwedische Journalisten und Künstler aus Protest gegen das Urteil gründeten, konnte bei den Wahlen zum Europäischen Parlament 7,1 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen. Damit ist ihr einer der 18 Sitze der schwedischen Fraktion sicher.


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