Social-Networking-Dienste

Versicherung recherchiert auf Facebook nach »Blaumachern«

25. November 2009, 12:26 Uhr | Bernd Reder
Vorsicht, wenn Sie Fotos auf Facebook veröffentlichen! Nicht dass ihr Arbeitgeber oder die Krankenkasse dort nachckecken, was Sie während Ihrer angeblichen Krankheitspause so alles treiben.

Eine böse Überraschung gab es für die Kundin einer Krankenversicherung in Kanada: Die Kasse sperrte ihr das Krankengeld. Ein Mitarbeiter hatte auf Facebook Fotos entdeckt, auf der die Kranke in vermeintlich putzmunterem Zustand zu sehen war.

Party? Dann weg mit dem Krankengeld! In Deutschland geht dasnicht ganz so einfach. (Foto: Pixelio/andrmorl)
Party? Dann weg mit dem Krankengeld! In Deutschland geht dasnicht ganz so einfach. (Foto: Pixelio/andrmorl)

Social-Networking-Plattformen wie Facebook und StudiVZ sind offenbar nicht nur für potenzielle Arbeitgeber eine Fundgrube über Bewerber. Wie mehrfach berichtet, durchforsten Personalabteilungen gerne das Internet nach Informationen, die der potenzielle Mitarbeiter dort hinterlassen hat. Wer nicht aufpasst, sieht sich dann mit peinlichen Fragen konfrontiert, etwa zu seinem Hang zu Extremsportarten oder Saufgelagen.

In Nordamerika haben offenkundig auch Krankenversicherungen soziale Netzwerke als Informationsquelle entdeckt, teils mit merkwürdigen Folgen. Einer 29-jährigen Kanadierin, die unter Depressionen leidet, sperrte ihre Versicherung kurzerhand das Krankengeld.

Als Nathalie Blanchard, so der Name der Versicherungsnehmerin, bei Manulife nachhakte, bekam sie eine höchst eigenartige Begründung zu hören: Ein Mitarbeiter habe auf der Social-Networking-Plattform Facebook Fotos von ihr entdeckt. Auf diesen Aufnahmen mache sie einen ganz und gar nicht depressiven Eindruck.

Der Frau muss es einfach gut gehen!

Unter den Fotos ware solche, die Blanchard bei Besuch einer Vorstellung der Männer-Strip-Truppe The Chippendales und auf Partys zeigten. Dies, so die Versicherung, sei ein Beweis dafür, dass Blanchard nicht unter Depressionen leide, wie sie vorgebe.

Besonders peinlich an dem Vorfall: Ihr Arzt hatte der jungen Kanadierin aus therapeutischen Gründen ausdrücklich zum Besuch solcher Veranstaltungen geraten. Die Versicherung hielt es jedoch nicht für notwendig, den Fachmann zu konsultieren.

Blanchard hat nun vor einem kanadischen Gericht Klage gegen Manulife eingereicht. Bleibt zu hoffen, dass sie Recht bekommt. Sonst könnte vielleicht auch die eine oder andere Krankenkasse in Deutschland auf die Idee kommen, »Blaumachern« mithilfe von Facebook oder Myspace auf die Schliche zu kommen.


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