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Versteuerung des Dienstwagens bei Home Office

2. November 2009, 8:40 Uhr |

Bei Mitarbeitern mit Firmenwagen und regelmäßiger Arbeitsstätte im Home Office ist für Fahrten zum Betrieb ein geldwerter Vorteil zu versteuern.

Die Verwaltung hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein häusliches Arbeitszimmer als regelmäßige Arbeitsstätte eines Mitarbeiters anzusehen ist und welche Folgerungen sich daraus auf Fahrten mit dem vom Arbeitgeber überlassenen Firmenwagen zu einer weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte ergeben.

Nach Verwaltungsmeinung ist das häusliche Arbeitszimmer des Arbeitnehmers grundsätzlich keine regelmäßige Arbeitsstätte, da es keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ist. Eine regelmäßige Arbeitsstätte liegt jedoch vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitszimmer vom Mitarbeiter anmietet und ihm anschließend aus betrieblichen Gründen wieder überlässt (BMF, Schreiben v. 13.12.2005, BStBl. I 2006 S. 4). Liegt der Abschluss des Mietverhältnisses dagegen im wirtschaftlichen Interesse des Mitarbeiters ist die Mietzahlung Arbeitslohn und das Arbeitszimmer keine regelmäßige Arbeitsstätte.

Die beliebtesten Dienstwagen bei Geschäftsführern

Mercedes E-Klasse: Nicht nur bei Bürgermeistern ist die E-Klasse sehr beliebt (aktuelle Reihe laut Daimler: »die beste E-Klasse aller Zeiten«). Es ist auch bei Geschäftsführern das meist gekaufte Dienstauto, fast 12 Prozent fahren diesen Fahrzeugtyp.
Audi A6: »Sie haben ein Automobil der Spitzenklasse verdient«, meint Audi. Das sehen 11,1 Prozent aller Chefs so und gönnen sich einen A6 ab 34.700 Euro inkl. MwSt.
BWM 5er-Reihe: Fast genauso beliebt bei Geschäftsführern (11 Prozent) ist die 5er-Reihe von BMW. Dynamik trifft Vernunft, heißt es aus München, letztere ist schon ab 36.800 Euro inkl. MwSt. zu haben.

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