IT-Fachhandel betroffen

Welle von Facebook-Abmahnungen unterwegs

20. August 2012, 15:20 Uhr | Nadine Kasszian
Foto: Fotolia, M und S Fotodesign

Seitdem Händler auch auf ihren Facebook-Seiten für ein einwandfreies Impressum sorgen müssen, gibt es wieder einen neuen Anlass für Massenabmahnungen. Einige Händler sehen sich aktuell mit einer Abmahnwelle der Kanzlei HWK konfrontiert. Diese wurde von dem Systemhaus Binary Services beauftragt.

Auf einige Händler, die über eine Facebook-Seite verfügen, wartete in den vergangenen Tagen eine unliebsame Überraschung im Briefkasten. Die Kanzlei HWK mahnt derzeit Händler wegen eines mangelhaften oder fehlenden Impressums auf ihren Facebook-Seiten ab. Es besteht die Möglichkeit, dass es sich dabei um Massenabmahnungen handelt, da sich bereits mehrere Firmen in Foren als Betroffene geäußert haben. Dem Rechtsanwalt Jan Lennart Müller, von der IT-Recht Kanzlei in München, sind ebenfalls bereits mehrere Fälle bekannt.

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Auftraggeber der Abmahnwelle ist das IT-Systemhaus Binary Services. Betrachtet man das Gründungsdatum der Binary Services (Sommer 2011), ist es doch etwas überraschend, dass das junge IT-Systemhaus sich in seiner Anfangsphase nicht stärker auf das Kerngeschäft konzentriert, anstatt den Wettbewerb mit Abmahnungen zu überziehen und sich dadurch einen doch eher zweifelhaften Ruf in der Branche zu erarbeiten. Dennoch verstößt es tatsächlich gegen das Wettbewerbsrecht, wenn ein Gewerbetreibender seinen Facebook-Auftritt nicht mit einem Impressum versieht.

Die aktuell Betroffenen haben eine vorformulierte Unterlassungserklärung erhalten, die sie zurück schicken sollen. Zudem wird die Erstattung der Kosten gefordert. Dabei werden ein Streitwert von 3.000 Euro und Abmahngebühren in Höhe von rund 260 Euro angesetzt.

Händler, die eine solche Abmahnung auf dem Schreibtisch haben, sollten sich im Idealfall auf den Weg zum Rechtsexperten machen, da jeder Sachverhalt anders liegen kann und in manchmal noch nicht mal ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt, wie Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke ausführt. Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen – also Massenabmahnungen – haben zwar vor Gericht selten Bestand, sind aber auch schwer nachzuweisen. Trotzdem stellt es ein gewisses Risiko dar, gar nicht auf die Forderungen zu reagieren und es auf die Gerichtsverhandlung ankommen zu lassen. Wie Rechtsanwalt Müller im Gespräch mit Computer Reseller News erläutert, besteht beispielsweise die Möglichkeit, die Unterlassungserklärung auszufüllen (wobei es auch hier ratsam ist vorher einen Anwalt zu konsultieren und möglicherweise umzuformulieren) und die Kosten nicht zu zahlen. Denn auch für die Abmahnenden gibt es laut Müller eine gewisse Hemmschwelle vor Gericht zu ziehen, da die Abmahnungen dort auf Rechtsmissbräuchlichkeit überprüft werden.

WICHTIG: Wegen einer möglichen Verwechslungsgefahr weist die CRN-Redaktion darauf hin, dass die Binary Services aus Regenstauf NICHTS mit der binary GmbH & Co.KG aus Essen zu tun hat.


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