Ungeimpfte Arbeitnehmer in Quarantäne

Wie Corona Unternehmer spaltet

12. Oktober 2021, 12:33 Uhr | Martin Fryba
© AdobeStock/RRF

Es sei eine „Hintertür zum Impfen“, weshalb Marco S. ungeimpften Arbeitnehmern den Lohn weiter bezahlt, sollten sie in Quarantäne müssen. Ist Marco S. nun ein Humanist oder doch ein Sozialdarwinist, wie Kommentatoren meinen? Eine erbitterte Diskussion um einen Unternehmerbrief.

Geschäftsführer Marco S. aus Schwarzhausen macht den Brief an seine Belegschaft auf Linkedin öffentlich, in dem er ihnen ankündigt, dass er die Lohnfortzahlung übernehme, sollten Ungeimpfte in seiner Belegschaft auf Anweisung von Behörden in Quarantäne müssen. Mit Bezug auf eine Corona-Impfung  will er es nicht hinnehmen, dass „die persönlichen Willensentscheidungen teilweise zu Nachteilen im öffentlichen Leben führen“ und er daher alle am Arbeitsplatz gleich behandeln wolle. Die Bundesregierung, schreibt er weiter, habe entschieden, dass es für Ungeimpfte im Quarantänefall „keinerlei Zahlung“ gebe.

Zahlung so oder so
Auf die konkrete Rechtslage geht Marco S. nicht ein. Die stellt sich so dar: Arbeitnehmer müssen Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen in der Regel immer leisten, egal ob im Fall von Krankheit oder  Quarantänezeit eines Beschäftigten – unabhängig von seinem Corona-Impfstatus. Was sich zum 1. November allerdings ändern wird: Die vom Arbeitgeber geleistete Lohnfortzahlung erstatten Behörden nicht mehr, wenn es sich um einen ungeimpften Arbeitnehmer handelt, der sich ohne medizinische Bedenken hätte impfen lassen können. So hat es die Gesundheitsministerkonferenz entschieden: „Keine Entschädigung auf Kosten der Allgemeinheit“.

Und so präzisiert auch der Zentralverbands des Deutschen Handwerks die Folgen für Betriebe: „Aktuell ist zu befürchten, dass Arbeitgeber im Quarantänefall eines ungeimpften Mitarbeiters weiterhin zur Vorleistung der Lohnzahlung verpflichtet sind“. Auch wenn diese nicht krank im Sinne des Gesetzes sind, werden im Klagefall wohl Gerichte darüber entscheiden müssen, sollten Arbeitgeber die Lohnfortzahlung an nicht kranke, aber in Quarantäne befindliche umgeimpfte Angestellte einstellen.

Es geht also um eine Refinanzierung, darum, dass Arbeitgeber auf den Kosten für Ausfälle von Mitarbeitern in Quarantäne sitzen bleiben, nicht aber die betroffenen Mitarbeiter.

Der Brief von Marco S. erweckt den Eindruck, er übernehme für den Arbeitnehmer freiwillig eine Leistung, zu der er arbeitsrechtlich ohnehin verpflichtet ist. Man darf sich als Unternehmer freilich die Freiheit nehmen, sich mit einem besonders hohen Engagement gegenüber seiner Belegschaft zu exponieren, zu dem man gesetzlich verpflichtet ist. Aber das sei nur am Rande erwähnt.

Jedes falsche Wort
Der Brief von Marco S. hätte auch sonst wenig Aufsehen erregt, hätte der Unternehmer den vorletzten Absatz in seinem Brief besser weggelassen. Wahrscheinlich ist der Unternehmer selbst erschrocken, welche kontroverse Diskussion er auf Linkedin ausgelöst hat – einem Business-Netzwerk, auf dem sonst der Ton eher gemäßigt ist. Doch was ist schon gemäßigt in einer Pandemie, in der jedes falsche Wort eine Gesellschaft zu zerreißen droht.

So schreibt Marco S.: „Da ich es als abartig und asozial empfinde, dass Kollegen, welche jahrelang hervorragende Arbeit geleistet haben, dann deswegen sozial benachteiligt und durch die Hintertür zum Impfen gezwungen werden, habe ich mich dazu entschieden, die Lohnfortzahlung im Quarantänefall zu übernehmen.“

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