CRN-Kopfnuss: Verlage contra Google

Wie groß ist ein Schnipsel?

1. Juli 2014, 12:13 Uhr |
Wie groß darf ein Ausschnitt sein? (Bild: AK-DigiArt, fotolia.com)
© AK-DigiArt - fotolia.com

Die Verlage streiten mit Google über die Vergütung für Text-Schnipsel. Jetzt muss das Patentamt klären, wie groß ein Snippet sein darf.

Eigentlich kann ein Ausschnitt gar nicht groß genug sein. Das würde zumindest eine repräsentative Mehrheit von Männern unterstützen, sofern dieser sich an einem Kleid von Scarlett Johansson oder Megan Fox befindet. Für eine ordentliche schwäbische Hausfrau ist dagegen jeder Schnipsel im Treppenhaus ein Ärgernis, so klein kann er gar nicht sein.

Mit der Frage, was und wie groß »snippets« sind, muss sich jetzt das Deutschen Patent- und Markenamt herumschlagen. Bei der dortigen Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten hat die Verwertungsgesellschaft VG Meedia Klage gegen Google eingereicht. Der Internet-Riese soll dafür bezahlen, wenn er bei Google News auf Artikel der vertretenen Verlage verweist und Textteile als Anreißer wiedergibt. Das im vergangenen Jahr in Kraft getretene Leistungsschutzrecht sieht vor, dass nur einzelne Wörter oder »kleinste Textausschnitte« frei genutzt werden können. Google will deshalb für snippets nichts bezahlen und stellt den Verlagen frei, ob ihre Inhalte bei Google-Diensten anzeigen lassen oder nicht. Darauf wollen die Verlage natürlich nicht verzichten. Schließlich bekommen sie über die Listung bei Google nicht unerheblichen Traffic auf ihre Seiten geleitet. Dieser Traffic soll auch künftig fließen und dazu gleich noch ein Geldstrom in Form von elf Prozent an Googles Umsatz für die angezeigten Textschnipsel.

Das klingt natürlich verlockend. Aber wie ein englisches Sprichwort sagt, kann man nun mal nicht den Kuchen essen und ihn gleichzeitig behalten. Außerdem könnte das Geschäftsmodell, wenn es sich durchsetzt, auch andere Aggregatoren in Bedrängnis bringen. Warum sollte der Telefonbuch-Verlag nicht für den Abdruck von Namen, Adressdaten und »Telefonnummer zur Kasse gebeten werden – ohne die ließe sich ein Telefonbuch schlichtweg gar nicht erst realisieren. Ein Unding auch, dass TV Movie oder Gong so einfach das Fernsehprogramm abdrucken können. Ein kleiner Obulus für jeden in vier Zeilen vorgestellten Film oder die TV-Show müsste da schon drin sein. Ohne Programm kein Heft, oder? Und warum muss ich für eine Todesanzeige in der Zeitung Geld bezahlen. Für die Zeitung ist das ist schließlich Content, auch wenn es für Traffic auf der Beerdigung sorgt. Das Modell ist beliebig erweiterbar und dürfte in Zukunft auch für reichlich Traffic bei Gerichten sorgen.


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