Voreingestellte Passwörter sind sicher

BGH stärkt Rechte von WLAN-Inhabern

25. November 2016, 10:55 Uhr | Peter Tischer
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WLAN-Inhaber können laut einer aktuellen BGH-Entscheidung dem voreingestellten Routerpasswort vertrauen und damit den gesetzlichen Prüfpflichten nachkommen. Ein Freibrief für die Internetnutzer ist das allerdings nicht.

In einer aktuellen Entscheidung stärkt der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von WLAN-Inhabern. Demnach ist es nicht erforderlich, dass das individuelle, voreingestellte Router-Passwort durch den Inhaber abgeändert werden muss. Im konkreten Fall wurde über den Anschluss der Beklagten der Film »The Expendables — Back for War« im Internet zum Download angeboten. Daraufhin erhielt diese eine Abmahnung in Höhe von 750 Euro. Inzwischen kam heraus, dass ein unbekannter Dritter sich in das Drahtlosnetzwerk der Betroffenen gehackt, den Film heruntergeladen und auch wieder über das Netzwerk angeboten hatte, wie IT-Anwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WBS berichtet.

Der Zugriff erfolgte über einen Router der Marke »Alice Modem WLAN 1421«, der mit einer 16-stelligen Ziffernfolge nach WPA2-Standard gesichert war, die vom Hersteller voreingestellt worden war. Da, die Beklagte den WLAN-Schlüssel nicht selbstständig abgeändert hatte, haftete die Beklagte aus Sicht der Klägerin als Störer.

Schon vor dem BGH hatten sowohl das Amtsgericht Hamburg (36a C 40/14) als auch das Landgericht Hamburg (310 S 3/15) die Forderung der Klägerin abgewiesen. Nach Ansicht der beiden Instanzen war mit der Nutzung des voreingestellten Passworts der Sicherungspflicht durch die WLAN-Inhaberin Genüge getan. Da es keine Anhaltspunkte auf eine etwaige Sicherheitslücke gegeben hätte, habe auch keine Verpflichtung zur Passwortänderung bestanden. Dieser Ansicht schlossen sich die BGH-Richter nun an.


  1. BGH stärkt Rechte von WLAN-Inhabern
  2. Kein Freibrief für Internetnutzer

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