CRN-Interview mit Detlef Schmuck von Teamdrive

»Das Wichtigste ist die Einfachheit für den Anwender«

27. September 2019, 7:22 Uhr | Daniel Dubsky
Detlef Schmuck, Geschäftsführer von Teamdrive
© Teamdrive

Unternehmensdaten per Dropbox zu teilen oder per WhatsApp zu verschicken, sei zwar einfach, verstoße aber gegen Gesetze, sagt Detlef Schmuck, Geschäftsführer von Teamdrive. Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern deshalb eine Lösung für den Datenaustausch bereitstellen – für den Channel ein attraktiver Markt mit hoher Kundenbindung und langfristig wiederkehrenden Umsätzen.

CRN: Herr Schmuck, in vielen Unternehmen werden Daten noch per E-Mail, USB-Stick oder FTP-Server ausgetauscht. Warum ist ein Cloud-Service wie der Ihre die bessere Wahl?

Detlef Schmuck: Eine File Sharing-Lösung über die Cloud bietet viel mehr Komfort, bei gleichzeitig höherer Sicherheit und Vertraulichkeit. Die Daten können jederzeit, dort wo sie liegen ohne Umstände sicher ausgetauscht werden. Zusätzlich sind die Daten unveränderbar gesichert und gegen Verlust und Zerstörung geschützt. Durch die Aufzeichnung der Historie ist genau dokumentiert, wer wann Dokumente eingestellt hat und wer darauf zugreifen kann. Damit lassen sich alle Compliance-Anforderungen erfüllen. Aber das Wichtigste dabei ist die Einfachheit für den Anwender!

CRN: Auch große Cloud-Anbieter wie Amazon, Google und Microsoft, aber auch Spezialisten wie Dropbox und Box bringen sich als einfache und vor allem sichere Alternative für den Austausch von Daten im Unternehmensbereich in Stellung. Sie haben europäische Tochterunternehmen gegründet, nutzen Rechenzentren in Europa und bieten eine Verschlüsselung der Daten. Reicht das nicht?

Schmuck: In vielen Fällen müssen die Anwender besondere Compliance-Anforderungen an die Datensicherheit und die Vertraulichkeit erfüllen. Anwälte, Ärzte und Steuerberater müssen zusätzlich zu den Anforderungen der DSGVO auch noch die besonderen Anforderungen der Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB erfüllen. Hier sind viele Fragen nach der rechtmäßigen Nutzung amerikanischer Cloud Services – Stichwort Privacy Shield und Cloud Act – noch nicht abschließend geklärt, und dann stehen die Nutzer in der Verantwortung sowie der Nachweispflicht.

Auch wenn die Beschreibungen der vielen Cloud-Anbieter vergleichbare Services und Sicherheit deklarieren, so sind die Unterschiede im Detail dann doch gravierend. Teamdrive bietet eine vollständige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung an und die Cloud Services in Deutschland stehen unter Kontrolle eines deutschen Unternehmens. Keines der von Ihnen genannten Unternehmen bietet eine entsprechend sichere und vertrauliche Lösung.

CRN: Welches Risiko entsteht, wenn man die Mitarbeiter einfach machen lässt und sie sich ihre Tools und Services selbst aussuchen?

Schmuck: Mitarbeiter denken in erster Linie daran, eine schnelle und einfache Lösung für einen Datenaustausch zu nutzen. Dabei lassen sie sich teils aus Unerfahrenheit und teils wider besseren Wissens von im Privaten gelernten Verhalten leiten. Eine Bewerbungsunterlage per persönlicher Dropbox versendet, eine Mitgliederliste in Google Drive gesichert oder ein Laborbericht per WhatsApp verschickt – das ist alles schnell gemacht. Alle Wege verstoßen aber gleich gegen mehrere Auflagen und Anforderungen der Europäischen Gesetze.

Die Geschäftsleitung ist persönlich verantwortlich für die Einhaltung der DSGVO und anderer Compliance-Vorschriften und es drohen empfindliche Strafen, die immer häufiger bei entsprechenden Verstößen mit hohen Geldbußen geahndet werden.


  1. »Das Wichtigste ist die Einfachheit für den Anwender«
  2. »Kunden nutzen die Services über Jahre und erweitern den Speicherplatz«

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