Hochsicherheitsspeicher

Datalocker rüstet »H350« mit SSDs aus

22. August 2017, 13:15 Uhr | Daniel Dubsky
Optisch hat sich nichts geändert, aber im Inneren der »Datalocker H350« stecken nun auch SSDs
© Datalocker

Waren die hardwareverschlüsselten Laufwerke der »H350«-Reihe von Datalocker bislang nur mit Festplatten zu haben, so gibt es nun zwei neue Varianten, die mit SSDs bestückt sind und dieselben zertifizierten Sicherheitsfeatures bieten.

Datalocker hat zwei neue Varianten seiner »Datalocker H350« vorgestellt. Wichtigste Neuerung: In beiden steckt eine SSD statt einer Festplatte, was den Speichern zu einem höheren Datendurchsatz und besserem Schutz gegen Erschütterungen verhelfen soll. Als UVP nennt der Hersteller 599 Euro für das Modell mit 500 GByte und 899 Euro für das Modell mit 1 TByte.

Die beiden neuen Versionen bieten dieselben Sicherheitsfeatures wie die mit Festplatten bestückten Schwestermodelle. Dazu zählt nicht nur die Datenverschlüsselung mit 256 Bit AES-XTS. Die Speicher setzen auch auf geprüfte und manipulationssichere Komponenten, um Angriffe wie »Bad USB« zu unterbinden, bei denen versucht wird, auf die Firmware zuzugreifen. Das widerstandsfähige Aluminiumgehäuse soll überdiese physische Angriffsversuche unterbinden.

Die Laufwerke sind nach FIPS-140-2 Level 3 zertifiziert und eignen sich damit auch für den Einsatz in Bereichen, in denen mit besonders sensiblen Daten gearbeitet wird, etwa im Gesundheitswesen, der Finanzbrache, im Behördenumfeld und beim Militär. Sie besitzen eine USB-3.0-Schnittstelle und eignen sich in der »Basic«-Ausführung für den Standalone-Betrieb. Kostenlos gibt es die Option, die Laufwerke zur »Enterprise«-Variante freizuschalten, sodass sie sich zentral via »Ironkey EMS« verwalten lassen. Über das Device-Management, das Datalocker vor anderthalb Jahren von Ironkey übernommen hatte, können Sicherheitsrichtlinien durchgesetzt, die Gerätenutzung überwacht und Passwörter zurückgesetzt werden. Auch das Unterbinden von Zugriffen oder die Remote-Zerstörung aller Daten nach einem Diebstahl oder Verlust des Laufwerks ist möglich.

Vor allem im Hinblick auf die ab kommendem Mai verpflichtend geltende EU-Datenschutzgrundverordnung sieht der Hersteller den letzten Punkt als wichtiges Verkaufsargument, würden mit dem Feature doch die organisatorischen und technischen Voraussetzungen geschaffen, um sensible Daten zu schützen, sodass »im Verlustfalle unter Umständen die vorgesehene Meldepflicht entfallen kann«.


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