Umstrittenes WLAN-Gesetz

Devolo kündigt rechtssicheren Hotspot an

23. September 2015, 15:11 Uhr | Folker Lück
WLAN-Hotspotbesitzer ist nicht der Hotspot-Betreiber: Devolo kündigt rechtssichere Lösung an.
© Devolo AG

Damit trotz des schwammig formulierten WLAN-Gesetzes auch Kleinbetriebe einen WLAN-Hotspot anbieten können, kündigt die Aachener Devolo AG ab Ende Oktober eine Lösung an, die Betreibern juristischen Auseinandersetzungen erspart.

Der »dLAN Hotspot« von Devolo kombiniert einen Wireless Access Point mit einem Servicepaket für Hotspot-Betreiber. Damit sind Arztpraxen, Friseurbetriebe, Cafés und andere, kleine Unternehmen, die einen WLAN-Hotspot zur Verfügung stellen möchten, vor rechtlichen Konflikten vollständig geschützt. Der vollkommen legale juristische Kniff: Begeht ein Nutzer des Hotspots eine Straftat, müssen Devolo beziehungsweise der Provider kontaktiert werden, da der Hotspot-Besitzer (z.B. ein Café) im rechtlichen Sinne nicht der Betreiber des öffentlichen WLAN ist. Auch der Fachhandel als Anbieter des Hotspots bleibt damit vor polizeilichen Ermittlungen oder Forderungen von Abmahnanwälten geschützt.

Die sichere Inbetriebnahme des WLAN-Hotspot soll durch die Voreinstellungen am dLAN Hotspot ganz einfach gelingen: Alle vom Gast kommenden Daten werden automatisch über den bestehenden Internetzugang des Besitzers zum Provider-Partner des Herstellers devolo getunnelt. Der Provider kümmert sich um alle bestehenden rechtlichen Belange. So wird der WLAN-Nutzer beim vorgeschalteten Anmeldeverfahren beispielsweise automatisch dazu aufgefordert, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zuzustimmen. Alles geschieht in Echtzeit und ohne Eingreifen des dLAN Hotspot Besitzers.

Devolo reagiert mit dem dLAN Hotspot-Angebot als eines der ersten Unternehmen in Deutschland auf den vom Bundeskabinett in unveränderter Fassung verabschiedeten Gesetzesentwurf zum Betrieb öffentlicher WLAN-Hotspots. Trotz massiver Kritik aus Industrie, Handel und von Verbraucherschützern hatten die Bundespolitiker keine Korrekturen am Gesetz vorgenommen. Offizielles Ziel der Bundesregierung war es, mit dem neu gefassten Telemediengesetz die Ausweitung von öffentlichen WLAN-Hotspots zu unterstützen, da Deutschland hier unter den Industrienationen weit abgeschlagen ist. Anbieter von WLAN-Zugängen etwa in Cafés, Hotels oder öffentlichen Gebäuden sollten mehr Rechtssicherheit erhalten.

Das Gesetz enthält aber eine Menge schwammige Formulierungen: Es verlangt von den Betreibern, dass diese den jeweiligen Zugang »angemessen gegen den unberechtigten Zugriff sichern« und die Zusicherung des Kunden einholen, dass dieser keine Rechtsverletzungen begeht. Um nicht für Gesetzesverstöße der Kunden zu haften, muss der Betreiber sein Netzwerk »angemessen« gegen einen unberechtigten Zugriff schützen, wozu etwa die Verschlüsselung des Routers gehört.

Der »dLAN Hotspot« von Devolo wird ab Ende Oktober 2015 über den Fachhandel und Systemhäuser angeboten.


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