Neue Anforderungen im Storage-Bereich

DSGVO braucht Datenmanagement

22. September 2017, 14:34 Uhr | Daniel Dubsky
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Die ab kommendem Mai verbindlich geltende EU-Datenschutzgrundverordnung erlegt Unternehmen neue Pflichten beim Umgang mit personenbezogenen Daten auf. Das ist nicht nur ein Security-Thema, sondern bietet auch Storage-Spezialisten die Gelegenheit, sich weiter vom Hardware-Geschäft zu emanzipieren.

Die meisten Unternehmen haben mittlerweile mitbekommen, dass die im vergangenen Jahr verabschiedete EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) nach einer zweijährigen Übergangsfrist bis 25. Mai 2018 verbindlich umgesetzt werden muss. Allerdings herrscht vielfach noch Unklarheit darüber, welche Maßnahmen notwendig sind, um deren Vorgaben einzuhalten. Immer wieder zeigen Umfragen, dass viele Unternehmen das Thema auf die leichte Schulter nehmen und vor sich her schieben. Zuletzt ermittelte etwa der Bitkom, dass bislang nur 13 Prozent der deutschen Firmen bereits diesbezüglich aktiv geworden sind und mit der Umsetzung begonnen haben. Immerhin: Weitere 49 Prozent beschäftigen sich mit der Verordnung.

Doch die Zeit drängt, da die Planung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen oft nicht in wenigen Wochen zu schaffen ist. Laut Bitkom gehen nur 15 Prozent der Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern davon aus, dass sie die Anforderungen zum Stichtag voll erfüllen werden. Weitere 15 Prozent erwarten, dass sie das zumindest großteils tun werden – die Mehrheit von 54 Prozent rechnet jedoch nur mit einer teilweisen Umsetzung. Zehn Prozent räumen sogar ein, im kommenden Mai voraussichtlich gerade erst oder noch nicht damit begonnen zu haben.

Die hiesigen Unternehmen tun sich schwer mit der DSGVO, weil sie den Aufwand nicht abschätzen können (52 Prozent), ihrer Meinung nach Rechtsunsicherheit herrscht (43 Prozent) und es ihnen an praktischen Umsetzungshilfen fehlt (32 Prozent). »Das Gesetz ist an vielen Stellen vage und den Unternehmen fehlen Vorgaben, wie sie damit umgehen sollen«, sagt Susanne Dehmel, Geschäftsleiterin Recht und Sicherheit beim Bitkom, warnt aber auch: »Die rechtlichen Unsicherheiten dürfen kein Grund dafür sein, die Hände in den Schoß zu legen.«


  1. DSGVO braucht Datenmanagement
  2. Datenminimierung als Ziel
  3. Cloud-Services nicht vergessen
  4. Nachweis rechtskonformer Verarbeitung

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