Bitkom erneuert Kritik an »Pauschalabgaben«

Einigung bei Urheberabgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

27. Juni 2019, 7:00 Uhr | Daniel Dubsky
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Auch wenn der Bitkom pauschalen Urheberabgaben kritisch gegenübersteht, hat er sich mit den Verwertungsgesellschaften auf neue Sätze für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt – um für Planungssicherheit zu sorgen.

Der Bitkom und die Verwertungsgesellschaften haben sich auf neue Sätze für die Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Der neue Vertrag gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2012 und sieht eine Abgabe von 30 Cent für die Speicher vor. Eine Ausnahme gibt es Sticks und Karten bis einschließlich 8 GByte – für diese zahlen Hersteller und Importeure bis Jahresende nur 14 Cent.

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sieht den neuen Vertrag als »gutes Ergebnis für beide Seiten«, da »endlich Planungssicherheit« herrsche. Zudem hebt er die niedrigeren Preise für Verbraucher hervor, nachdem die Verwertungsgesellschaften ursprünglich bis zu 1,95 Euro pro Speicherkarte und bis zu 1,56 Euro pro USB-Stick gefordert hätten.

Trotz der erzielten Einigung erneuert der Bitkom seine Kritik an den Pauschalabgaben – diese seien nicht mehr zeitgemäß, weil für jedes neue Produkt separate Verhandlungen geführt werden müssten. Der Branchenverband plädiert für andere Vergütungsmodelle, um Urheber für das legale Kopieren ihrer Werke zu entlohnen, und verweist auf das Fonds-Modell der skandinavischen Länder als Vorbild.


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