Digitales Spielzeug

Gefährliche Spione unterm Weihnachtsbaum

13. Dezember 2019, 11:21 Uhr | Elke v. Rekowski
© Fotolia - Sangoiri

Auf Sicherheitsmängel bei digitalen Spielzeugen weist jetzt der TÜV-Verband hin. Kunden sollten beim Kauf der smarten Geschenke unbedingt auf die digitale Sicherheit und den Datenschutz achten.

40 Prozent seines Jahresumsatzes macht der Spielwarenhandel im Weihnachtsgeschäft, also in den Monaten November und Dezember. „Der Trend der Vorjahre hat sich noch einmal verstärkt: Kinderspielzeuge werden immer digitaler“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. Neben den typischen Computer- und Konsolenspielen verfügen heute immer mehr Brettspiele, Puppen, Bausätze oder Fahrzeuge über intelligente Funktionen. Auch klassische Spielzeuge wie Lego, Fischertechnik, Carrera oder Barbie lassen sich mittlerweile per Smartphone-App, reagieren auf Spracheingaben oder können sogar programmiert werden. Das birgt Risiken: Kriminelle können unter Umständen auf die Geräte zugreifen oder persönliche Daten können in falsche Hände geraten. Aus diesem Grund sollten digitale Sicherheit und Datenschutz entscheidende Argumente beim Kauf eines smarten Spielzeugs werden. Auch die Politik ist nach Ansicht von Bühler gefragt. Er fordert: „Digitale Sicherheit muss fester Bestandteil der Produktsicherheit von Spielzeug werden.“

Gesetz unzureichend

Nach Ansicht des TÜV-Verbands reichen Vorgaben der Europäischen Union für Spielzeug nicht aus, um Kinder wirkungsvoll zu schützen. „Wer in Europa Kinderspielzeug auf den Markt bringt, braucht nur zur erklären, dass er alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten hat – nachgeprüft wird das aber nicht“, kritisiert Bühler. Eine unabhängige Prüfung von Spielzeug sei nur freiwillig. Europa solle sich hier an den USA orientieren, wo die Zahl der Produktrückrufe von unsicherem Spielzeug nach der Einführung einer verpflichtenden Drittprüfung im Jahr 2008 um 90 Prozent zurückgegangen ist. „Wir empfehlen der Bundesregierung, sich in der EU für eine Überarbeitung der veralteten Spielzeugrichtlinie einzusetzen“, so Bühler. Hierbei müssen seiner Meinung nach Gefahren für IT-Sicherheit und Datenschutz bei solchen Spielzeugen berücksichtigt werden, die digitale Funktionen haben und mit dem Internet verbunden sind.

Beim Kauf sollten Kunden unbedingt auf Prüfzeichen wie das GS-Zeichen achten. Unabhängige Stellen wie die TÜV-Unternehmen prüfen die Produkte auf alle sicherheitsrelevanten Probleme, die bei der Benutzung vorkommen können und vergeben das GS-Zeichen. Das Siegel muss immer zusammen mit dem prüfenden Institut auf dem Produkt abgebildet werden. Es ist ein freiwilliges Prüfzeichen, dessen Vergabe gesetzlich geregelt ist.

Das Batteriefach sollte sich nur mit Werkzeug öffnen lassen, damit Kinder nicht mit Säure oder Schwermetallen in Berührung kommen oder Kleinteile verschlucken. Aber auch Ladegeräte, Akkus, Fernbedienungen oder Verkabelungen sollten von unabhängiger Seite überprüft sein. Erzeugen die Spielzeuge laute Geräusche, sind sie für empfindliche Kinderohren ungeeignet. Wenn das smarte Spielzeug stark riecht, kann das ein Indiz für giftige Bestandteile sein.

Spione aussperren

Mit einer Cloud verbundene Puppen oder Spielekonsolen mit Netzanschluss werden als Weihnachtsgeschenk immer beliebter. Hier sollten die Eltern Datenschutzeinstellungen für ihre Kinder vornehmen können. Außerdem müssen Spielzeuge den gesetzlichen Datenschutzvorgaben folgen. 

Anbieter zum Thema

zu Matchmaker+

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu TÜV TRUST IT GmbH

Weitere Artikel zu Smartphones & Tablets

Weitere Artikel zu Spiele

Weitere Artikel zu RZ-Dienstleistung

Matchmaker+