Krankenhauszukunftsgesetz

Milliarden für Digitalisierung im Gesundheitswesen

13. September 2021, 16:21 Uhr | Michaela Wurm
© Gorodenkoff | AdobeStock

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll Krankenhäuser bei der Digitalisierung unterstützen. Ähnlich wie beim DigitalPakt Schule sind die milliardenschweren Fördertöpfe allein aber nicht geeignet, diese komplexe Aufgabe zu lösen. Kompetente Beratung und Digitalisierungskonzepte sind gefragt.

Mit milliardenschweren Förderhilfen versucht die Bundesregierung, die Versäumnisse der letzten Jahre gutzumachen und die Digitalisierung in den wichtigsten Bereichen jetzt doch noch voranzutreiben. Nach den Milliardenhilfen für die Digitalisierung der Schulen soll jetzt das Gesundheitswesen ins digitale Zeitalter gehievt werden. Drei Milliarden Euro will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bereitstellen, „damit Krankenhäuser in moderne Notfall-kapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können“. Er will damit ein klares  Signal senden: „Wir investieren in ihre digitale Zukunft – weil wir gerade in der Pandemie erfahren haben, wie wichtig gut ausgerüstete und funktionierende Krankenhäuser sind.“ Und weil sich die Länder mit einem Drittel on top beteiligen, kommt insgesamt eine Summe von 4,3 Milliarden Euro zusammen.

Krankenhäuser können sich Zuschüsse für Digitalisierungs- und IT-Security-Projekte sichern, indem sie im jeweiligen Bundesland Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherheit stellen. Stichtag ist jeddoch bereits der 31. Dezember 2021. Allerding sind  in vielen Bundesländern die Antragsfristen für Projektzuschüsse im Rahmen des »Krankenhauszukunftsgesetz« (KHZG) bereits Ende Mai ausgelaufen. Viele Krankenhäuser und IT-Dienstleister arbeiten deshalb mit Hochdruck daran, die Anträge zu finalisieren.

Zeitdruck durch Föderalismus  
„Hier liegt schon die erste Schwierigkeit“, weiß Michael Schwanke-Seer, der bei Netzwerkhersteller Extreme Networks für das Geschäft im Gesundheitswesen zuständig ist. Denn die Länder sammeln die Anträge viel früher ein. Der Abgabeschluss in den meisten Bundesländern war bereits für Ende Mai festgesetzt. „Die erste Runde der Anträge musste vielfach bis Ende Mai fertig sein“, so Schwanke-Seer. Es sei daher zeitlich extrem eng, die Anträge für eine dermaßen riesige Finanzspritze zu erstellen. Zumal es auch darum ging, eine umfassende Strategie für die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu erstellen. „Damit bleibt den Verantwortlichen viel weniger Zeit, gute Digitalisierungskonzepte auszuarbeiten“, fürchtet er. Aber genau diese Konzepte sind gefragt. Denn in den seltensten Fällen reichen einzelne Projekte aus, die Digitalisierung voranzutreiben. Denn – ähnlich wie bei den Schulen – sind auch deutsche Krankenhäuser in Sachen Digitalisierung recht unterschiedlich aufgestellt.
 
Damoklesschwert Rückerstattung

Bei den Krankenhäusern ist die in Aussicht gestellte Förderung auf ein geteiltes Echo gestoßen. Während die einen begonnen haben, Projekte zu definieren und Fördermittel zu beantragen, halten sich andere zurück. Denn die Förderung ist durchaus mit Risiken verbunden. „Und vielen Verantwortlichen sind die einfach zu hoch“, so Schwanke-Seer.  

Ein Ablehnungsbescheid ist zwar ärgerlich, weil alle Beteiligten knappe Zeit investiert haben. Aber der monetäre Verlust hält sich in Grenzen. Kniffelig wird es ab 2023. Denn die Förderbescheide stehen unter einem Rückzahlungsvorbehalt. Eine vom Gesundheitsministerium beauftragte Forschungseinrichtung soll dann „die für die Auswertung erforderlichen strukturierten Selbsteinschätzungen hinsichtlich des Umsetzungsstands digitaler Maßnahmen“ beurteilen. Hat das Krankenhaus die Mittel nicht zweckbestimmt verwendet, muss es diese rückerstatten. „Diese Perspektive schreckt viele Krankenhäuser bereits im Vorfeld ab“, warnt Schwanke-Seer. Dazu kommt die Skepsis, ob geförderte Einzelprojekte tatsächlich helfen, die Digitalisierung im Ganzen voranzubringen.  Die IT-Abteilungen in Krankenhäusern seien ohnehin unter Druck mit ihren alltäglichen Aufgaben, die IT am Laufen zu halten. Dazu kämen zusätzliche Anforderungen, Stichwort digitale Patientenakte. Da bleibe kaum Kapazität für langfristige Digitalisierungsprojekte zu entwickeln und umzusetzen.

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