Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel legt einen Gesetzesentwurf vor, der der bisherigen Praxis einiger Netzbetreiber den Riegel vorschiebt und den Routerzwang abschafft. Damit wäre der Weg für einen freien Wettbewerb frei.
Das Bundeswirtschaftsministerium schickt sich an, die Digitale Agenda voranzutreiben und die dunklen Flecke des Neulands zu erforschen. Nachdem es Anfang der Woche bereits einen Gesetzesentwurf gab, der Anbietern von WLAN-Hot Spots mehr Rechtssicherheit – Stichwort: Störerhaftung - geben soll, veröffentlichte das Ministerium nun einen weiteren Referentenentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs.
In dem Entwurf wird ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD umgesetzt: Die »gesetzliche Klarstellung für den Netzzugang von Telekommunikationsanbietern« und den Anwendern die »freie Auswahl an Routern« zu ermöglichen. In dem Entwurf für das »Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG), wird die freie Wahl eines Endgeräts für den Breitbandanschluss gewährleistet. Zugleich stellt der Gesetzgeber in der Gesetzesvorlage klar, dass ein Netzabschlusspunkt »passiv« sein muss. Öffentliche Telekommunikationsnetze enden somit laut Gesetzgeber »an der Dose an der Wand«.
Außerdem müssen die Netzanbieter unaufgefordert und kostenfrei ihren Kunden bei Vertragsabschluss die Zugangsdaten in Textform zusenden. »Mit einer freien Endgerätewahl werden daher die Rechte der Verbraucher und der Endgeräteindustrie gestärkt und zugleich innovative Entwicklungen gefördert und intensiviert«, teilte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel mit.