BGH entlässt Anbieter aus der Haftung

Weg frei fürs freie WLAN

26. Juli 2018, 15:28 Uhr | Lars Bube
Der BGH hat die Abschaffung der Störerhaftung abgesegnet
© Kaspars Grinvalds - Fotolia

Schnell und unkompliziert ins Internet, ob am Flughafen oder in der Eisdiele - das geht nur mit öffentlichem WLAN. Ein Urteil klärt endgültig die Rechtslage für Betreiber. Nur eine Unsicherheit bleibt.

Die Vorstellung macht vielen Internetnutzern Angst: Jemand geht über ihr WLAN unerkannt ins Netz und missbraucht ihren Anschluss als Tarnung für illegale Aktivitäten. Besonders hoch ist das Risiko für Inhaber von Hotels, Cafés oder Geschäften, die ihren Kunden und Gästen gern freien Internet-Zugang anbieten möchten. Ein Urteil des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) von Donnerstag schützt WLAN-Betreiber endgültig vor unkalkulierbaren Kosten. Gerichtliche Auseinandersetzungen drohen aber nach wie vor. (Az. I ZR 64/17)

Worum geht es genau?

Um Leute, die sich aktuelle Musikalben, Filme oder Computerspiele ohne zu bezahlen über verbotene Tauschbörsen aus dem Internet ziehen. Dabei verletzen sie Urheberrechte. Den Täter kann das geschädigte Unternehmen oft nicht ausfindig machen. Über die IP-Adresse lässt sich aber leicht zurückverfolgen, von welchem Anschluss aus die Datei in das Filesharing-Netzwerk hochgeladen wurde. Wenn die Firmen ihre Anwälte losschicken, um Unterlassungs- oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen, trifft es daher meist den Anschlussinhaber - auch wenn dieser mit der Sache vielleicht gar nichts zu tun hat.

Wie können sich Menschen mit WLAN schützen?

Jahrelang ging das nur durch ausreichende Sicherung des Anschlusses gegen Missbrauch. Denn es galt die sogenannte Störerhaftung. Ein »Störer« ist für den BGH, »wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt«. Das kann auch jemand sein, der zu nachlässig mit seinem Internetanschluss umgeht. So hat der BGH schon 2010 entschieden, dass von Privatleuten erwartet werden kann, dass sie die Standardeinstellungen ihres Routers ändern und ein Passwort einrichten. Für die Verbreitung freien WLANs in Deutschland war das Gift. Der Gesetzgeber hat die Störerhaftung 2017 abgeschafft.


  1. Weg frei fürs freie WLAN
  2. Wie ist die aktuelle Rechtslage?
  3. Was bedeutet das für die Betreiber offener WLANs?

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