Spione unterm Weihnachtsbaum

Bundesnetzagentur warnt vor smarten Geschenken

23. Dezember 2021, 10:27 Uhr | Elke v. Rekowski
Kriminelle können Nutzer über smarte Geräte mit verborgenen Kameras oder Abhörfunktionen ausspähen.
© Sergey Nivens | AdobeStock

Vor intelligentem Spielzeug oder vernetzten Alltagsgegenständen mit versteckter Kamera oder verstecktem Mikrofon warnt nun die Bundesnetzagentur. Solche auch als Spionagegeräte bezeichnete Produkte greifen in die Privatsphäre der Nutzer oder der Personen in der Umgebung ein.

Als Weihnachtsgeschenke sind die smarten Spione keinesfalls geeignet. „Diese Produkte sind in Deutschland verboten, wenn sie zusätzlich Audio- oder Bilddateien an ein mobiles Endgerät weiterleiten können. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Gerade in der Vorweihnachtszeit seien smarte Produkte und Spielzeuge stark nachgefragt. „Wir warnen Verbraucher vor Spionagegeräten und raten, die Produktbeschreibung vor dem Kauf genau zu lesen“, so Homann weiter.

Vorsicht vor heimlichen Aufnahmen

Wenn zum Beispiel eine Smartwatch nicht nur über eine normale Telefonfunktion verfügt, sondern auch Abhören ermöglicht, ist sie in Deutschland verboten. Eine solche Funktion wird beispielsweise als „voice monitoring“, „Babyphonefunktion“ oder „one-way conversation“ bezeichnet. Auch eine verdeckte Kamera ist hierzulande nicht erlaubt. Der Grund für das Verbot liegt auf der Hand: Das versteckte Mikrofon beziehungsweise die nicht sichtbare Kamera der Smartwatch lässt sich entweder per App oder per SMS-Befehl aktivieren. Dadurch können alle Stimmen und Geräusche im Umfeld der Uhr von Dritten mitgehört werden. Für die Träger der Smartwatch oder deren Gesprächspartner ist der Spionageangriff nicht zu erkennen.

Haushaltshilfen auf Abwegen

Wenn Saugroboter heimlich Bilder beziehungsweise Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen können, könnten solche Geräte ebenfalls verboten sein. Das gilt, wenn die smarten Haushaltshilfen weder akustische noch visuelle Hinweise geben, durch die eine solche Aufnahme zu erkennen ist. Die Bundesnetzagentur prüft derzeit mehrere Produkte am Markt.

Generell sind smarte Produkte in Deutschland verboten, wenn mit ihnen Gespräche einer anderen Person mitgehört oder Menschen heimlich beobachtet werden können und ein Zugriff aus der Ferne möglich ist. Das gilt für per App gesteuerte Roboter ebenso wie für alltagserleichternde Assistenzsysteme. Auch vernetztes Spielzeug wie zum Beispiel ein ferngesteuertes Auto mit versteckter Kamera ist laut Bundesnetzagentur verboten. Eine solche Kamera überträgt Bilder an ein Endgerät. Besonders gefährlich ist es, wenn derartige Spielzeuge sich mit dem Internet verbinden.

Wenn die Taschentuchbox spioniert

Die Bundesnetzagentur rät zudem vom Kauf den von GPS-/GSM-Trackern ab, die über eine Abhörfunktion verfügen. Eine solche Funktion lässt sich via App oder SMS-Befehl aus der Ferne aktivieren. Die Folge: jeder, der die Telefonnummer der SIM-Karte des GPS-/GSM-Trackers kennt, kann die Funktion missbrauchen.

Darüber hinaus gibt es immer mehr Produkte, die wie Alltagsgegenstände aussehen und unbemerkt Bild und Ton aufnehmen können. Hier warnt die Bundesnetzagentur zum Beispiel vor Duftspendern oder Taschentuchboxen.

Anbieter zum Thema

zu Matchmaker+

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Bundesnetzagentur

Weitere Artikel zu Smart Home

Weitere Artikel zu Datensicherheit

Matchmaker+