Bitkom zum Data Act

Damit vom Datenaustausch alle profitieren

23. Februar 2022, 13:32 Uhr | Diana Künstler
Achim Berg, Präsident Bitkom, rät: „In Deutschland sollten wir das geplante nationale Datengesetz sowie weitere sektorale datenpolitische Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag unbedingt daraufhin prüfen, ob sie noch erforderlich sind – oder nicht sogar womöglich in Widerspruch zum Data Act stehen.“
© Bitkom

Die EU-Kommission hat heute ihren Vorschlag für den Data Act vorgestellt, womit unter anderem der Datenaustausch zwischen Unternehmen und von Unternehmen an die öffentliche Hand geregelt werden soll. Der Bitkom sieht geplante Eingriffe in Vertragsfreiheit und Wettbewerb kritisch.

Die EU-Kommission hat heute ihren Vorschlag für den Data Act vorgestellt. Mit dem neuen Datengesetz sollen unter anderem

  1. der Datenaustausch zwischen Unternehmen und
  2. von Unternehmen an die öffentliche Hand vorangebracht,
  3. neue Datenzugangsrechte bei vernetzten Produkten eingeführt sowie
  4. der internationale Datentransfer sicherer gemacht werden.

Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg: „Der Data Act hat Auswirkungen, die weit über die Digitalbranche hinausgehen und alle Branchen und Sektoren berühren. Daten spielen in der Produktion, aber auch bei Dienstleistungen aller Art eine derart große Rolle, dass sie über die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen und deutschen Wirtschaft entscheiden." Der Data Act müsse so gestaltet werden, dass er die europäische Datenwirtschaft auf Augenhöhe mit den weltweit führenden Digitalstandorten bringt. Der Bitkom begrüße das Ziel des Data Act, das Datenteilen voranzubringen, die Datenverfügbarkeit zu stärken und so die Grundlagen einer leistungsfähigen Datenwirtschaft zu legen. Jetzt komme es auf die Ausgestaltung an – und darauf, die unterschiedlichen Interessen so auszutarieren, dass von einem Datenaustausch alle profitieren. Welche Regelungen tatsächlich notwendig sind, um den Datenaustausch zu befördern und, ob sie branchenspezifisch unterschiedlich oder für alle gleich ausgestaltet werden sollten, ist im weiteren Verfahren zu diskutieren.

„Kritisch sehen wir die vorgesehenen Eingriffe in die Vertragsfreiheit zwischen Unternehmen", führt Berg fort. So sei unter anderem ein Verbot bestimmter Regeln in Standardverträgen für das Datenteilen vorgesehen. Bei der Weitergabe von Unternehmensdaten an die öffentliche Hand müsse nachgebessert werden, um die Prinzipien der Marktwirtschaft zu erhalten. Verbesserungsbedarf bestehe auch bei der Frage, wie man Geschäftsgeheimnisse unter den Bedingungen einer Pflicht zum Datenteilen schützen kann. Skeptisch sehe man zudem die geplanten neuen Kompetenzen der EU-Kommission zur Vorgabe von Standards für Cloud-Dienste und Datenräume. „Bei diesen jungen Märkten besteht die reale Gefahr, dass Wettbewerb und damit auch Innovation in Europa ,wegstandardisiert‘ werden. Überregulierung droht zudem bei internationalen Datentransfers – hier gibt es schon laufende Initiativen wie die aktuellen Verhandlungen zwischen der EU und den USA, um Lösungen für potenzielle Rechts- und Interessenkonflikte zu finden."

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