Zustimmung zu neuen Datenschutzerklärungen erzwungen

DSGVO-Beschwerde gegen Facebook, WhatsApp, Google und Instagram

28. Mai 2018, 9:26 Uhr | Daniel Dubsky
© pe3check - Fotolia

Die vom österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems gegründete Organisation noyb hat Beschwerde gegen Facebook, WhatsApp, Google und Instagram eingereicht, weil deren Nutzer den im Zuge der DSGVO angepassten Datenschutzbestimmungen zustimmen mussten, um die Dienste weiter nutzen zu können.

Noch am vergangenen Freitag, an dem die Frist zur Umsetzung der DSGVO auslief, hat die vom österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems gegründete Organisation noyb (None of your Business) die ersten Beschwerden gegen Facebook, Whatsapp und Instagram sowie – wegen Android – gegen Google eingereicht. Die Unternehmen hatten ihren Nutzern im Zuge der DSGVO neue Datenschutzbestimmungen vorgelegt, die akzeptiert werden mussten, um die Dienste beziehungsweise Anwendungen weiterhin nutzen zu können. Diese »Zwangszustimmung« verstoße gegen das »Kopplungsverbot« der Verordnung, argumentiert man bei nyob. In Artikel 7, Absatz 4 heißt es dort, die Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten müsse freiwillig erfolgen und dürfe nicht zur Voraussetzung für die Erfüllung eines Vertrages gemacht werden (so die Datenverarbeitung für die Vertragserfüllung nicht erforderlich ist).

Mit den Beschwerden will nyob eigenen Aussagen zufolge sicherstellen, »dass Datenschutz nicht zu einer Klickübung verkommt, sondern Einwilligungen eine echte Ja- oder Nein-Entscheidung bieten«. Zudem weist man auf die praktischen Effekte hin: Nutzer würden nicht mehr von unzähligen penetranten Popups genervt, mit denen die Zustimmung zur Datennutzung eingefordert wird. Für die Verordnung stehe nun eine »erste Nagelprobe« an: »Bei einem Strafrahmen von 4% des weltweiten Umsatzes ist schon für eine Zwangszustimmung im Fall von Google oder Facebook mehr als eine Milliarde Euro fällig. Wir erwarten zwar keine Maximalsummen in diesem Fall, trotzdem sind aber entsprechende Strafen wahrscheinlich, wenn die Behörden uns Recht geben«, so nyob.

Die Beschwerde gegen Whatsapp wurde in Hamburg eingereicht, wo die Mutterfirma Facebook ihren Sitz hat. Der zuständige Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit befasst sich bereits mit der Datenweitergabe von Whatsapp an Facebook, die ebenfalls gegen die DSGVO verstoßen dürfte und die in den vergangenen Monaten bereits von mehreren deutschen Gerichten untersagt worden war. Die anderen Beschwerden sind in Belgien, Frankreich und Österreich anhängig. Weitere sind nyob zufolge geplant, nicht nur wegen solcher erzwungenen Zustimmungen zur Datennutzung, sondern auch wegen der unrechtmäßigen Nutzung personenbezogener Daten.


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