90.000 Euro Schadensersatz

Gericht verpflichtet zum Spam-Lesen

15. Juli 2014, 16:35 Uhr | Timo Scheibe
Bei geschäftlichen E-Mail Konten müssen täglich auch die Spam-Mails geprüft werden, so entscheid das Landgericht Bonn. (Foto: adimas - Fotolia.com)
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Spam-Schutz Adé? Ein Anwalt hat versäumt eine E-Mail weiterzuleiten, weil diese angeblich im Spam-Ordner landete. Weil er diesen nicht täglich prüfte, muss er 90.000 Euro Schadensersatz zahlen.

Wer eine E-Mail Adresse geschäftlich nutzt, ist dazu verpflichtet, täglich seinen Spam-Ordner zu prüfen. Das ist die Auffassung des Landgerichts Bonn. Denn wenn man diese Kontaktmöglichkeit zur Verfügung stellt, so die Argumentation, ist derjenige auch dafür verantwortlich, »dass ihn die ihm zugesandten E-Mails auch erreichen«. Ein Anwalt wurde verurteilt, weil er eine von der Gegenseite zugesandte E-Mail nicht an seine Mandantin weitergeleitet habe. Die Nachricht soll vom Spam-Filter herausgefischt worden sein.

Auch als der Anwalt drei Tage nach Erhalt der E-Mail telefonisch davon erfuhr, leitete er die E-Mail nicht weiter, monierte das Gericht. Von der Nachricht erfuhr die Mandantin erst, als die Frist für eine Vergleichsverhandlung bereits sechs Tage abgelaufen war. Sie musste daraufhin rund 285.000 Euro an die Gegenseite zahlen und klagte auf Schadensersatz.

Das Gericht begründete seine Entscheidung von Anfang des Jahres und die jetzt erst publik wurde, damit, dass »bei der Unterhaltung eines geschäftlichen E-Mail-Kontos mit aktiviertem Spam-Filter muss der E-Mail-Kontoinhaber seinen Spam-Ordner täglich durchsehen, um versehentlich als Werbung aussortierte E-Mails zurückzuholen«.

Medienanwalt Tim Hoesmann hält das Urteil »für juristisch nicht unproblematisch«, schließlich kann man als Nutzer keinen Einfluss darauf nehmen, nach welchen Kriterien eine E-Mail im Junk-Ordner landet. Er sieht auch in der Wertung des Gerichts ein Problem, da der Gesetzgeber vorgibt, dass eine E-Mail Adresse angegeben werden muss. »Hier gleich anzunehmen, dass diese auch automatisch für den geschäftlichen Verkehr freigegeben ist, ist eine sehr weite Auslegung«, schreibt Hoesmann auf seiner Webseite. Wird man nun juristisch verpflichtet auch die Spam-Mails zu lesen, kann man, so Hoesmann, »den Spam-Filter auch gleich ausstellen«.


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