Gastkommentar

Kostenloser Datenschutzerklärungsgenerator nach den Regeln der DS-GVO

20. November 2017, 11:56 Uhr | Peter Tischer

Mit dem Heranrücken der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) steigt der Handlungsdruck für Firmen. Ein neuer kostenloser Generator garantiert eine stichfeste Datenschutzerklärung für Websites.

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) tritt ab 25. Mai 2018 ein flächendeckendes und einheitliches Datenschutzrecht in ganz Europa in Kraft. Spätestens dann müssen Verfahrensverzeichnisse neue Anforderungen erfüllen. Außerdem sollen Auftragsverarbeiter Kategorieverzeichnisse führen, Verantwortliche werden zur Datenschutz-Folgenabschätzung gezwungen, regelmäßige Audits werden zur Plicht und die Bußgeldvorschriften drastisch verschärft. Nach künftigem Recht können Geldbußen von bis zu 20.000.000 € bzw. 4% des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem welcher Betrag höher ist – verhängt werden. Den Unternehmen ist daher dringend anzuraten, bereits bestehende Datenschutzkonzepte gründlich zu überdenken.

Doch die DS-GVO ist – trotz der bereits spürbaren panischen Stimmung – kein Buch mit sieben Siegeln. Im Gegenteil: Bekannte Prinzipien aus dem BDSG, wie etwa Zweckbindung, Datensparsamkeit oder Transparenz, bleiben dem Grundsatz nach bestehen und werden lediglich in Teilen erweitert. Damit sind auch die notwendigen Anpassungen keine Zauberkunst.

Ein besonderes Augenmerk sollte auf die bis jetzt verwendeten Datenschutzerklärungen gerichtet werden, da sich im Rahmen der neuen Informationspflichten wesentliche Änderungen ergeben. Bei den meisten Diensteanbietern wird daher aller Wahrscheinlichkeit nach ein Anpassungsbedarf bestehen. Um die Adaption der Datenschutzerklärung auf Webseiten zu erleichtern, haben wir in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke einen – selbstverständlich kostenlosen – Datenschutzerklärungsgenerator bereitgestellt. Unter folgendem Link kann dieser hier abgerufen werden.

Der Generator ist selbsterklärend: Zunächst müssen Angaben zum Unternehmen sowie ggf. zum Datenschutzbeauftragten gemacht werden, danach kann man die Sprache auswählen. Zur Verfügung stehen bis jetzt Deutsch und Englisch. Der Rest wird durch anklickbare Optionen abgefragt und zum Schluss wird eine neue Datenschutzerklärung für die eigene Webseite ausgegeben.


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