Lehren aus dem Fall Wirecard

Multiples Organversagen

2. Juli 2020, 12:54 Uhr | Martin Fryba
© Prill Mediendesign/AdobeStock

Die SdK wirft Wirecard-Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfern und vor allem der Bafin schweres Versagen vor. Statt investigative Journalisten zu kriminalisieren, sollte eine »neue Bafin« endlich Kapitalanlagebetrug stoppen. Die Politik ist gefordert.

Flowtex, Prokon, P+R Container und jetzt Wirecard. Wie lange noch schauen Politiker und ihre Behörden auf Kapitalanlagebetrug, begünstigt durch das Versagen von Aufsichtsräten und Wirtschaftsprüfern, fragt die Schutzgemeinschaft der Kapitalanlager (SdK). Der Fall Wirecard habe deutliche Schwächen bei der Überwachung von Unternehmen aufgezeigt. Dies müsse endlich zu Konsequenzen führen.

Laut SdK sei bereits seit 2008 immer wieder Kritik an der Bilanzierungspraxis und der Intransparenz des Geschäftsmodells der Wirecard AG geübt worden. Passiert ist Folgendes: Die zuständige Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin habe »nur gegen die Kritiker ermittelt und immer ein kollektives Zusammenwirken von Leerverkäufern und den Überbringern der schlechten Nachrichten sehen wollen, ohne den Vorwürfen selbst nachzugehen«. Das betraf Journalisten, die für die Financial Times über Ungereimtheiten und Defizite beim DAX-Konzern aus Aschheim bei München berichteten. Die Behörde erstattete Anzeige gegen die Journalisten, gegen die Wirecard-Vorstände ermittelte die Bafin dagegen nicht.

Warum? Wer hat das angeordnet?

Die SdK sieht erheblichen Reformbedarf auf allen beteiligten Seiten und fordert die Politik zum Handeln auf. Die Diversität der Aufsichtsräte müsste laut den Aktionärsschützern gestärkt werden. Vor allem kritische Aktionäre hätten keine »realistische Chance«, Vertreter in das Aufsichtsgremium zu entsenden. Institutionellen Investoren könnten zwar je nach Anteil hier ihren Einfluss geltend machen. Meist würden sie laut SdK aber den Vorschlägen der Verwaltung folgen.

Reform des Aufsichtsrats
Der Verein will eine andere Praxis bei der Wahl von Aufsichtsräten verankert sehen: »Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sollten in der Regel zukünftig stets gleichzeitig gewählt werden, und jeder Aktionär je Aktie so viele Stimmen erhält, wie Kandidaten zur Wahl stehen. Diese Stimmen sollten entweder auf einen (Kumulieren) oder auf mehrere oder alle Kandidaten verteilt werden können.« Die würde sicherstellen, dass Minderheiten und kritische Stimmen zukünftig ein Mitspracherecht in den Aufsichtsgremien erhalten würden.


Reform der Wirtschaftsprüfung
Die SdK bemängelt auch die bisherige Stellung der Wirtschaftsprüfer und meldet Reformbedarf an. Wem ist eigentlich der Abschlussprüfer verpflichtet?  Bislang dem Vorstand einer AG. Nur er und der Aufsichtsrat erhalten Einblick in die kompletten Prüfungsergebnisse, alle anderen Eigentümer bekommen eine kurze Zusammenfassung in Form des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers. Die SdK will die zementierte Verschwiegenheitspflicht der Abschlussprüfer aufbrechen: Allen Aktionären solle der vollständige Prüfungsbericht ausgehändigt werden. Ferner sollen sie auf der Hauptversammlung den Abschlussprüfer zu seinen Ergebnissen befragen dürfen.

Auch die enge Bande zwischen Unternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gefährde die Unabhängigkeit der Prüfer, moniert die SdK. Sie fordert daher, »dass spätestens alle zehn Jahre ein Wechsel stattfindet, und zwar nicht nur in Bezug auf die prüfenden Personen, sondern auch hinsichtlich der Prüfungsgesellschaft.« Ferner sollte eine klare Trennung zwischen Prüfung und Beratung erfolgen. »Beratungs- und Prüfungsleistungen müssen von zwei rechtlich wirtschaftlich verschiedenen Unternehmen erbracht werden.«

Mit der Forderung nach unbegrenztem Schadensersatz bei fehlerhaften Bestätigungsvermerken  wäre laut SdK viel gewonnen. Denn bislang zahlen Aktionäre die Zeche, wenn Prüfer nicht richtig hinschauen und offensichtlicher Betrug wie bei Wirecard schließlich zu einer Insolvenz führt. Die Haftung der Wirtschaftsprüfer ist laut SdK aktuell auf eine Millionen Euro, beziehungsweise vier Millionen  Euro Unternehmen, deren Wertpapiere im geregelten Markt gehandelt werden) pro Fall begrenzt ist. »Dies wirkt kaum abschreckend und konterkariert die Informationsfunktion des testierten Jahresabschlusses«.

Lahme Bafin
Zuletzt geht die SdK mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hart ins Gericht: Lahme Behörde, die mit sich selbst beschäft sei, statt Missstände aufzudecken; die unterbezahlte Mitarbeiter beschäftige, die »der Wirecard AG sogar auch noch geholfen hat, Kritiker mundtot zu machen«. In allen großen Anlegerskandalen der letzten Jahre habe die Bafin »eine eher unrühmliche Rolle gespielt«.

Weder beim »Milliardenraub rund um die Cum-Ex-Geschäfte noch im Fall Prokon oder im Fall P+R sei die Bafin, trotz ihres Verbraucherschutzauftrages tätig geworden«. Die Bundesregierung fordert die SdK auf, eine »radikale Kehrtwende« zu vollziehen und die Bafin »neu zu erfinden«. Nur so würden Fälle wie Wirecard frühzeitig erkannt und könnten verhindert werden.  

 

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